Behindertentestament

Behindertentestament – Vorsorge der Eltern für ihre Kinder

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Behindertentestament

Kürzlich waren Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff, Rechtsanwalt Jan Tübben und ich zu Gast auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.

Vor dem mit rund 50 Zuhörern gut besuchten Plenum hielt Rechtsanwalt Matthias Weber aus Köln einen ausgesprochen interessanten Vortrag zum Thema „Testament für Menschen mit Behinderung“.

Matthias Weber gab zunächst einen informativen Abriss über die Grundlagen des Erbrechts und vor diesem Hintergrund wertvolle Informationen darüber, was bei einem sogenannten Behindertentestament zu beachten ist.

Merke: Als „Behindertentestament“ werden nicht diejenigen Testamente bezeichnet, die von Menschen mit Behinderung verfasst werden. Vielmehr gelten als Behindertentestamente, die Testamente, die Eltern von Menschen mit Behinderung aufsetzen. Entsprechend interessant war der Vortrag für Eltern von geschädigten Kindern: Sie erfuhren, wie Sie Vorsorge treffen, dass ihre geschädigten Kinder im Falle des Todes der Eltern berücksichtigt und optimal versorgt werden.

Ein Beitrag von:

Axel Näther
Fachanwalt für Medizinrecht, Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

Zur Internetseite von Rechtsanwalt Matthias Weber gelangen Sie hier.

Die Präsentationen von Matthias Weber zum Thema können Sie sich hier ansehen:

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