Bundeskonferenz des BvPP: 7 Module zur Begutachtung der neuen Pflegegrade
Am 26.Februar 2016 habe ich an der Bundeskonferenz des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V. (BvPP) teilgenommen. Das diesjährige Kernthema der Veranstaltung war das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) sowie das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA).
Insbesondere im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der derzeit bestehenden drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade sowie der grundlegenden Änderung der Begutachtungskriterien, kommen auch auf die betroffenen Kinder und deren pflegenden Angehörigen möglicherweise nachhaltige Veränderungen zu, deren Praktikabilität mit großen Erwartungen entgegengesehen wird.
Die Veranstaltung richtete sich an erfahrenes Pflegepersonal und hatte neben den grundlegenden Fragen zur praktischen Erprobung des neuen Begutachtungsverfahrens anhand neuer Beurteilungskriterien auch die neue Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit sowie die neuen Dokumentationsanforderungen an die GutachterInnen zum Gegenstand.
Die sieben Module „Mobilität“, „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, „Gestaltung des Alltagslebens“ „Selbstversorgung“, „Bewältigung/selbständiger Umgang von/mit Anforderungen“, „außerhäuslichen Aktivitäten“, „Haushaltsführung“ sind der Maßstab künftiger Begutachtungen der jeweiligen Pflegegrade.
Jedenfalls in der Theorie gehen wir davon aus, dass sich die Änderungen durch das PSG II für geburtshilfegeschädigte Kinder nicht nachteilig auswirken sollte. Die praktischen Auswirkungen des PSG II und des NBA werden sich voraussichtlich nach dessen Inkrafttreten am 01.01.2016 und der Inkraftsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie des neuen Begutachtungsverfahrens ab Januar 2017 in den nächsten 1-2 Jahren zeigen. Von den Fachkräften wird jedenfalls die Abschaffung der zeitlichen Erfassung des Pflegeaufwandes als Bemessungskriterium für die Eingruppierung in Pflegegrade einheitlich begrüßt.
Jan Tübben
Fachanwalt für Medizinrecht, Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
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