Die frauenärztliche Mutterschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien ist aus frauenärztlicher Sicht sinnvoll und notwendig

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In den vergangenen Wochen hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Thema „Zusatzangebote in der Schwangerschaft“ zu Diskussionen geführt, ob den werdenden Müttern während der Schwangerschaft zu viel und zu häufig Vorsorgeuntersuchungen oder Zusatzangebote unterbreitet werden.

Die „Studie“ der Bertelsmann-Stiftung, die von einer ehemaligen Hebamme und nunmehr Mitarbeiterin der Hochschule für Gesundheit im „Studienbereich Hebammenkunde“ mitherausgegeben worden ist, kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass Schwangere immer früher und öfter Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchführen lassen. Es wird von einer „Medikalisierung der Schwangerschaft“ gesprochen.

Der Berufsverband der Frauenärzte sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe haben hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben, die Beachtung finden muss.

Zurecht wird vom Berufsverband der Frauenärzte sowie von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe herausgestellt, dass grundsätzlich in der heutigen Zeit deutlich mehr und ältere Frauen mit Risiken wie Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes etc. schwanger werden als vor 20 Jahren. Damit hat sich insgesamt bezogen auf die Zahl der Schwangeren die durchschnittliche Zahl an Terminen erhöht, da die Mutterschaftsrichtlinien sehr genau und zurecht vorsehen, dass bei schwangerschafts- und geburtsbezogenen Risiken Vorsorgeuntersuchungen wichtig und notwendig sind.

In den Mitteilungen des Berufsverbandes sowie der Deutschen Gesellschaft wird klar hervorgehoben, dass

die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgegebenen Vorsorgeuntersuchungen erheblich zur Senkung von mütterlichen und kindlichen Risiken und Erkrankungen geführt haben.

Nicht nur der Toxoplasmosetest, sondern eben auch die häufige Herzfrequenz- und Wehenableitung sowie die Ultraschalldiagnostik sind wichtige und etablierte Untersuchungen, um die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft sicherzustellen.

Der Berufsverband formuliert und kritisiert, dass die Schlussfolgerungen und die Interpretation der „Studienergebnisse“ Unsinn sind und erkennbar der Versuch unternommen wird, die seit über 50 Jahren bewährte frauenärztliche Mutterschaftsvorsorge zu diskreditieren.

Zu beachten ist, dass in den letzten 50 Jahren auch durch die etablierten und angewandten Mutterschaftsvorsorgemaßnahmen die perinatale Mortalität um den Faktor 10 (!), die mütterliche Mortalität um ein vielfaches Mehr gesunken (!) ist. Die Pressemitteilung des Berufsverbandes sowie der Deutschen Gesellschaft resümiert zurecht:

„Ein Wechsel dieses Systems (gemeint ist die Anwendung der Mutterschaftsrichtlinien), so wie von den Autorinnen in die Diskussion eingeworfen, würde die gesundheitliche Versorgung der Schwangeren und ihrer Babys mit Sicherheit verschlechtern.

Dem kann und muss uneingeschränkt zugestimmt werden.

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Die vollständige Pressemitteilung, die in der Zeitschrift „Frauenarzt“ veröffentlicht wurde, können Sie hier herunterladen!

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