Sorgältige Aufklärung und gutes Teamwork verhüten Geburtsschäden
Am 17. und 18.02.2017 habe ich erneut bei der Fortbildung von jungen Assistenzärzten und -ärztinnen beim sogenannten „Kreißsaal ABC“ in Wiesbaden referiert.
Aus meiner Sicht ist wichtig, dass auch die jungen angehenden Fachärzte/-ärztinnen für Gynäkologie und Geburtshilfe wissen, in welchem juristischen Rahmen sie sich bewegen. Insbesondere das Aufklärungsgespräch mit der werdenden Mutter, in der diese speziell über die Möglichkeiten und Risiken der Kaiserschnittentbindung oder der Vaginalgeburt informiert wird, muss ernstgenommen werden. Das Selbstbestimmungsrecht der werdenden Mutter muss beachtet werden.
In meinem Vortrag habe ich darüber hinaus ein Fallbeispiel vorgestellt: Schlechte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen der zuständigen Hebamme und dem Geburtshelfer hatten in diesem speziellen Fall geführt, dass die zwingend notwendige Kaiserschnittentbindung zu spät durchgeführt wurde. Dadurch erlitt das Kind einen massiven Hirnschaden.
Die wichtige Erkenntnis: Geburtshilfe ist Teamwork, und entsprechend müssen Geburtshelfer und Hebamme gut miteinander kommunizieren und kompetent handeln.
Mehr Informationen zum Kreißsaal ABC finden Sie hier.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
Impressionen vom Kreißsaal ABC in Wiesbaden
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