Risikominimierung vor und unter der Geburt: Mutterschaftsrichtlinien beachten

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Mutterschaftsrichtlinien

„Schulterdystokie und Plexusparese – schicksalhaft?“, so der Titel meines Vortrags auf dem Seminar für Chef- und OberärztInnen der Geburtsmedizin am 7. und 8. Juli in Köln. Im Mittelpunkt dabei die Frage: Was ist im Sinne einer vorgeburtlichen Risikoabschätzung und einer Risikominimierung unter der Geburt aus medizinjuristischer Sicht zu tun, falls die Gefahr einer Schulterdystokie besteht?

Zu beachten sind hier insbesondere die Mutterschaftsrichtlinien. Diese geben vor, dass der betreuende, die Schwangerschaft führende Frauenarzt die Schwangere vor der zu erwartenden Geburt unbedingt und rechtzeitig in der Klinik vorstellen muss. Die Mutterschaftsrichtlinien sind hierbei gesetzlich verpflichtend, d. h. nur in Ausnahmefällen darf hiervon abgewichen werden

Unter der Geburt kann das Risiko minimiert werden, indem die geburtshilfliche bzw. klinische Entwicklung abgeschätzt und immer wieder beurteilt wird. Auch medizinjuristisch ist das unerlässlich: Die Oberlandesgerichte haben immer wieder betont, dass eine vorausschauende und risikoadaptierte Geburtshilfe unbedingt gefordert ist.

Außerdem wichtig: Im Falle einer Schulterdystokie oder Plexusparese ist nachgeburtlich unbedingt mit den Eltern zu sprechen. Es sollte ihnen erläutert werden, was passiert ist und weshalb das Kind behindert ist.

 

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

Teamwork

Seminar für Chef- und OberärztInnen am 7./8. Juli in Köln

1 Kommentar
  1. Gerda
    Gerda sagte:

    Meine Schwester ist schwanger geworden und, natürlich, macht sich viele Sorge über das Kind und, insbesondere, über verschiedene mögliche Abweichungen und Krankenheiten. Vor kurzem hat sie mir über Geburtsschäden erzählt, aber ich habe fast nichts verstanden, deswegen ich nach den Informationen suche, die mir diese Frage detailliert erklären könnte. In diesem Artikel habe ich eine interessante Tatsache gefunden, dass die Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich verpflichtend sind. Ich wusste vorher auch nicht über solche Geburtsschäden wie Schulterdystokie und Plexusparese, die man wirklich beachten soll. Ich glaube, dass es eine gute Idee wird, zum Rechtsanwalt gehen, um sich über solche Fallen zu beraten.

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