Droht Verjährung?
Klicke, um diesen Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 1 Durchschnitt: 5]
Müssen wir uns wegen etwaiger Verjährungsfristen beeilen? Oder haben wir Zeit, alles in Ruhe zu prüfen?
Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie oder wir alle Behandlungsunterlagen aus Schwangerschaft, Entbindung und Kinderarztbehandlung zusammengetragen haben, läuft eine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende, in der das Schmerzensgeld und der Schadenersatz bei der Versicherung des Frauenarztes oder Krankenhauses angemeldet werden muss.
Wenn diese 3-Jahres Verjährungsfrist abgelaufen ist, können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Sobald jedoch der Schriftwechsel mit der Versicherung begonnen hat und weiterläuft, ist die 3 Jahres Frist angehalten.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!