Über die Kanzlei Uphoff

Seit 1991 bearbeitet Dr. Roland Uphoff Arzthaftungsangelegenheit und vertritt speziell Eltern von geburtsgeschädigten Kindern. Als Team von erfahrenen Medizinrechtlern vertritt die Kanzlei Dr. Roland Uphoff – Fachanwälte für Medizinrecht – ausschließlich Patienten, Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger.
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind Spezialisten im Geburtsschadens- und Arzthaftungsrecht.

Auf der Grundlage von medizinrechtlicher Kompetenz und persönlichem Engagement werden wir die Angelegenheit Ihres Kindes prüfen und den geburtshilflichen Sachverhalt aus haftungsrechtlicher Sicht beurteilen. Wir werden Ihnen eine Antwort darauf geben können, welche Risiken und Chancen bestehen, Schadenersatz gegenüber dem Frauenarzt bzw. der Entbindungsklinik zu fordern und diesen in einem Rechtsstreit auch durchzusetzen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lernen uns kennen. Wir werden gemeinsam mit Ihnen entscheiden, was zu unternehmen ist.

Zur Website der Kanzlei Uphoff