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Sollten wir bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen das Krankenhaus oder die Hebamme erstatten?

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Wir raten dringend von einer Strafanzeige ab! Eine Anzeige bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Arzt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Das blockiert allerdings die Schmerzensgeld- und Schadensersatz-Verhandlungen mit der Versicherung des Arztes oder des Krankenhauses. Diese verweigert Zahlungen, solange das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft nicht beendet ist – und das dauert teilweise bis zu vier Jahre. Man verschenkt also Zeit!

Außerdem sind die Hürden für eine strafrechtliche Verurteilung viel höher als die einer zivilrechtlichen Verurteilung zur Schadensersatzzahlung. In erster Linie sollte es um die zukünftige finanzielle Absicherung und Entschädigung ihres Kindes gehen. Schmerzensgeld und Schadensersatz können Sie auch dann für ihr Kind erhalten, wenn der Frauenarzt oder die Entbindungsklinik aufgrund haftungsrechtlicher Beweislastregeln (die es im Strafrecht nicht gibt!) verantwortlich ist.