Kostenübernahme abgelehnt – was nun?
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Wie gehen wir als Eltern mit Ablehnungen der Kasse und Behörden um? Wohin wenden wir uns?
Wenn die Krankenkasse zum Beispiel die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel verweigert, die Pflegekasse die beantragte Pflegestufe ablehnt, das zuständige Amt ein Merkzeichen für einen Schwerbehindertenausweis verneint, das Sozialamt/Sozialhilfeträger die beanspruchte Eingliederungshilfe ablehnt u. ä., sollte in jedem Fall zunächst Widerspruch bzw. Einspruch gegen die ablehnende Entscheidung eingelegt werden. Danach sollte man sich bei einem Fachanwalt/Fachanwältin für Sozialrecht beraten lassen, da regelmäßig spezielle Rechtsfragen aus dem Sozialversicherungsrecht, Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht etc. beantwortet werden müssen.