Wer erstellt das Gutachten?
Privater Gutachter, MDK oder Schlichtungsstelle? Woher bekommen wir das richtige Gutachten?
Die gutachterliche Prüfung des medizinischen Sachverhalts ist besonders wichtig. Natürlich benötigen wir als Experten für Geburtsschadensrecht auch immer eine geburtshilfliche Beurteilung der Behandlung während der Schwangerschaft, der Entbindung und bei der kinderärztlichen Weiterbehandlung durch einen Mediziner. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein solches Dokument zu erhalten.
Eine Möglichkeit ist, über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten zu veranlassen. In diesem Fall schreibt man an die Krankenkasse, deren Gutachter das Dokument erstellt. MDK-Gutachten sind jedoch umstritten. Viele Haftpflichtversicherungen der Ärzte und Krankenhäuser akzeptieren diese Gutachten nicht, weil dem MDK der Ruf einer alten Institution ohne klinische Erfahrungen anhaftet. Es handelt sich bei den Gutachtern oft um Ärzte, die nicht mehr aktiv im Krankenhaus, sondern ausschließlich als Aktengutachter arbeiten.
Die zweite Möglichkeit ist, über die Schlichtungsstelle oder Gutachtungsstelle der Landesärztekammern ein entsprechendes Gutachten zu veranlassen. Dies dauert jedoch sehr lange.
Die dritte Möglichkeit ist, privat einen Gutachter zu beauftragen. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass dies der beste Weg ist. Der private Gutachter wird von uns in Absprache mit Ihnen als Eltern beauftragt. Dabei handelt es sich um einen erfahrenen Mediziner, der noch jeden Tag im Kreißsaal steht. Er kann anhand unseres Fragenkatalogs auch wirklich die Fragen beantworten, die wir beantwortet haben wollen. Weiterer Vorteil ist, dass er in der Regel sehr schnell und sehr kompetent antwortet.
Unsere ganz klare Empfehlung: Man sollte immer einen privaten Gutachter beauftragen!
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