Persönliches Kennenlernen

Persönliches Kennenlernen?

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Gibt es die Möglichkeit auf ein persönliches Kennenlernen vorab?

Persönliches Kennenlernen

 

Wir können jederzeit einen Termin vereinbaren, um uns persönlich kennenzulernen. Sie können danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Wenn wir für Sie tätig sind, werden wir wichtige Fragen immer in einem persönlichen Gespräch erörtern (z. B. Müssen wir einen Prozess führen? Akzeptieren wir die Höhe einer Schadensersatzzahlung? Was ist bei einer Gerichtsverhandlung zu beachten?).

Falls Sie nichts dagegen haben, versuchen wir Sie auch zu Hause zu treffen, um Sie und ihr Kind in häuslicher Umgebung kennenzulernen. Auch wenn wir in Ihrer Nähe einen Gerichtstermin wahrnehmen, können wir uns „vor Ort“ besprechen.