Dauer des Verfahrens?
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Wie lange dauert ein Verfahren in der Regel?
Wenn die notwendigen Behandlungsunterlagen vom Frauenarzt, der Entbindungsklinik und aus der kinderärztlichen Weiterbehandlung zusammengetragen und der Sachverhalt medizinisch und medizinrechtlich von uns geprüft wurde, dauert der Schriftwechsel mit der Versicherung des Arztes/Krankenhauses, in der über die Haftung und den Schadenersatz verhandelt wird, bis zu 2 Jahren.
Ein sich anschließender Prozess beim Landgericht dauert nochmals ca. 2 Jahre. Falls dann beim Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts nochmals überprüft wird, schließen sich weitere 2 Jahre Prozessdauer an. Die Dauer des Verfahrens kann also bis zu 6 Jahre betragen.
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