Behindertentestament?
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Was ist beim Behindertentestament zu beachten? Wo informiere ich mich am besten?
Bei einem Testament der Eltern oder Erbschaften zugunsten des geburtsgeschädigten Kindes ist insbesondere zu beachten, dass mögliche Ansprüche des Kindes auf Sozialhilfe nicht verloren gehen, weil das Kind durch die Erbschaft nicht mehr einkommens- und vermögenslos ist, d.h. nicht mehr arm im Sinne des Sozialrechts ist.
Vordrucke sowie weitere Informationen über das sogenanntes „Behindertentestament“ sind insbesondere beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen unter www.bvkm.de zu erfragen.