Entlastung und Sonderhaftungsregeln für freiberufliche Hebammen abgelehnt
Die Bundesärztekammer hat sich zwischenzeitlich dazu erklärt, dass eine Sonderregelung für freiberufliche Hebammen nicht akzeptabel ist.
Auch der Bundesrat hat Bedenken geäußert, freiberufliche Hebammen Privilegien einzuräumen. Auch ärztliche Geburtshelfer oder Kinderärzte könnten eine entsprechende Entlastung für sich nicht reklamieren.
In zwei aktuellen Artikeln im Deutschen Ärzteblatt und in der Berliner Zeitung wird klar formuliert,
„Es ist nicht die Aufgabe der Versichertengemeinschaft, die finanziellen Lasten aus Behandlungsfehlern einer Berufsgruppe (hier: freiberuflich tätige Entbindungshebammen) über ein Sonderhaftungsrecht zu tragen. Es ist ein Fehler, an dieser Stelle das Grundprinzip, dass ein Schadensverursacher für seinen Schaden einsteht, zu durchbrechen. In dieser Form ist daher der Gesetzesentwurf als nicht zielführend und ungerecht abzulehnen …“
Der Gesetzesentwurf, der derzeit diskutiert wird, soll die Hebammen dadurch entlasten, dass die gesetzlichen Krankenkassen/Pflegeversicherungen nicht mehr die Möglichkeit haben, im Fall eines fahrlässigen Behandlungsfehlers der Hebamme die Kosten von der Berufshaftpflichtversicherung der Hebamme zurückzufordern. Die Kosten würden dann auf alle Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung/ Pflegeversicherung umgelegt.
Es stellt sich nach wie vor die Frage, warum die Versichertengemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten für Behandlungsfehler der Entbindungshebamme aufkommen und insbesondere eine Entlastung der privaten Versicherungswirtschaft bezahlen soll.
Prinzipiell muss die Person, die einen Schaden verursacht hat, den Schaden tragen und nicht die Solidargemeinschaft der gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten.
Mithin bleibt es bei der zutreffenden Bewertung,
dass es nicht Aufgabe der Versichertengemeinschaft ist, die finanziellen Lasten aus Behandlungsfehlern einer Berufsgruppe über ein Sonderhaftungsrecht zu tragen.
Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
„Regressverbot der Kassen – CSU stellt geplante Entlastung der Hebammen in Frage“ (Berliner Zeitung, 12.03.2015)
„Zwei-Klassen-Haftung in der Geburtshilfe“ (Deutsches Ärzteblatt, 27.03.2015)
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