Negatives Gutachten – was nun?

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Was tun bei einem negativen Gutachten? Lohnt es sich weiter zu kämpfen, wenn das MDK oder die Schlichtungsstelle der Ärztekammer keinen Behandlungsfehler festgestellt hat?

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Wenn Sie ein Gutachten des MDK oder eine Entscheidung der Schlichtungsstelle der Ärztekammer erhalten haben, welches keine Behandlungsfehler feststellt, sollten Sie diese Gutachten medizinrechtlich unbedingt überprüfen lassen. Gerade wenn es um ihr geburtsgeschädigtes Kind geht, ist eine zweite Beurteilung aus haftungsrechtlicher Sicht und eine weitere geburtshilfliche Begutachtung erforderlich, um eindeutig sagen zu können, ob die Behinderung tatsächlich schicksalhaft ist oder ob nicht doch der Geburtshelfer oder die Hebamme verantwortlich ist.

 

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