Prozess oder Vergleich?
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Gehen die meisten Fälle vor Gericht, oder kommt es eher zum Vergleich mit der Versicherung des Krankenhauses?
In mehr als einem Drittel der Fälle erreichen wir, dass die Versicherung des Frauenarztes oder der Entbindungsklinik Schadenersatz zahlt, ohne dass wir einen Prozess führen müssen. In ca. einem Drittel der Fälle empfehlen wir, den Schadenersatz beim Gericht einzuklagen, wenn sich die Versicherung weigert, Schadenersatz zu zahlen. In den übrigen Fällen sehen wir keine gute Chance, Schadenersatz durchzusetzen, weil die Behinderung des Kindes schicksalhaft ist oder wir aller Voraussicht nach nicht bei Gericht beweisen können, dass dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.
In mehr als 50 % unserer Fälle erreichen wir, dass die durch uns vertretenen geburtsgeschädigten Kinder Schadenersatz erhalten.
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