Fatale Folgen: Unreflektierte Übernahme konsiliarischer Befunde

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befunde

In der Fachzeitschrift „kinderkrankenschwester“ schildern Jan Tübben und Dr. Roland Uphoff den Fall eines einjährigen Mädchens mit ventrikulo-peritonealem Shunt – ein Fall, der zeigt, dass die Übernahme konsiliarischer Befunde schwerwiegende Folgen haben kann. Als das Mädchen von seinen Eltern mit auffälligen Symptomen im behandelnden Klinikum vorgestellt wird, kommt es zu einer fatalen Fehlerkette: Angefangen bei Verstößen gegen Befunderhebungspflichten, über die Nichtabklärung einer falschen Verdachtsdiagnose bis hin zur ungenügenden Kommunikation zwischen Klinikern und einer zur Diagnostik zugezogenen radiologischen Praxis.
Der vorgestellte Fall zeigt, wie wichtig die zeitnahe Abklärung einer Symptomatik bei einem möglicherweise bedrohlichen Befund ist und dass auch die Verzögerung der Diagnostik, nicht nur deren tatsächliche Unterlassung, einen Befunderhebungsfehler darstellen kann. Auch sollten konsiliarische eingeholte Bildbefunde nicht blind und unreflektiert übernommen werden, wenn die mit der Behandlung betrauten Personen über eigene Fachkunde zur Beurteilung verfügen.

Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen.

 

Ein Beitrag von:
Jan Tübben
und
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwälte für Medizinrecht, Bonn