Was gehört ins Gedächtnisprotokoll

Was gehört ins Gedächtnisprotokoll?

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Was sollte in einem Gedächtnisprotokoll stehen? Wie ausführlich muss das sein?

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Das Gedächtnisprotokoll ist eine wesentliche Stütze für die Auseinandersetzung mit der Versicherung des betroffenen Arztes oder Krankenhauses sowie auch vor Gericht.

Im Gedächtnisprotokoll sollte wie in einem Tagebuch aufgeschrieben werden, an welche Geschehnisse und Dinge Sie sich aus der Schwangerschaft und der Entbindung sowie aus der kinderärztlichen Weiterbehandlung erinnern.

  • Gab es Auffälligkeiten in der Schwangerschaft (Bluthochdruck, Blutungen etc.)?
  • Was ist nach der Aufnahme im Krankenhaus passiert? Wer (Hebamme oder Arzt?) hat die Eingangsuntersuchung durchgeführt? Was ist Ihnen danach gesagt worden?
  • Gab es Besonderheiten unter der Geburt (akut auftretende Schmerzen, Änderung der kindlichen Herztöne, Blutungen etc.)? Was ist hierauf von den beteiligten Personen (Hebamme, Arzt, Krankenschwester) gesagt und gemacht worden?
  • Was ist während der Entbindung besprochen worden und was genau (von wem?) ist gesagt worden? Ist über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts gesprochen worden?
  • Wer war bei der Geburt des Kindes anwesend? Was ist von wem (Arzt bzw. Hebamme?) gemacht worden, um das Kind zu entwickeln?
  • Wie verlief die kinderärztliche Behandlung nach der Geburt und wie geht es dem Kind mit seiner Behinderung?

Das Gedächtnisprotokoll sollte so ausführlich wie möglich sein. Je mehr Sie schreiben desto besser. Zudem sollten Sie es so früh wie möglich schreiben.