Wie finde ich eine qualifizierte Geburtsklinik?

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Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, d. h. ein Gremium, welches mit verschiedenen Medizinjuristen und geburtshilflichen Frauenärzten zusammengesetzt sind, haben in einer grundlegenden Stellungnahme nochmals die Mindestanforderungen, bzw. geburtshilfliche Abteilungen formuliert und stellen klare Forderungen auf, um eine gute geburtshilfliche Versorgung sicherzustellen.

Erstmals wurde 1995 eine entsprechende Empfehlung und Mindestanforderungen durch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe publiziert. In der Empfehlung wird insbesondere darauf abgestellt, dass „defizitäre Rahmenbedingungen“, d. h. eine schlechte Organisation in der Geburtsklinik, bzw. geburtshilflichen Abteilung – häufig für die Aufrechterhaltung des gebotenen Standards ursächlich sind.

Dabei darf aber gerade nicht „das Übliche“ oder örtliche Qualitätsdefizite dazu führen, einen guten geburtshilflichen Standard sicherzustellen. Deshalb betont die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ausdrücklich, dass das Versorgungsniveau von Frauen und Kindern in der Geburtshilfe unabhängig vom Ort und unabhängig von der Krankenhausgröße und auch unabhängig von der Uhrzeit jederzeit garantiert werden muss. Es werden daher auch spezielle Voraussetzungen für eine gute geburtshilfliche Versorgung von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der DGGG formuliert. Diese sind insbesondere:

  1. Es muss ständig rund um die Uhr, zumindest im Bereitschaftsdienst, ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe verfügbar sein. Dieser Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe muss innerhalb von 10 Minuten im Krankenhaus anwesend sein.
  2. Es muss vom Krankenhausträger ein „Organisationsstatut“ erarbeitet werden, das verbindlich die Verantwortlichkeiten und Verantwortungsbereiche regelt.
  3. Es muss speziell geklärt sein, wie die Zusammenarbeit zwischen Geburtshelfer und Hebamme ablaufen muss.
  4. Es müssen Handlungsempfehlungen und Dienstanweisungen vorliegen, die insbesondere regeln, wann und wie die Gebärende aufzuklären ist oder wie bei speziellen geburtshilflichen Konstellationen (Verdacht bei fetaler Makrosomie, mütterlicher Gestationsdiabetes, drohende Frühgeburt, Verdacht auf Amnioninfektionssyndrom etc.) vorzugehen ist.
  5. Die Beherrschung von Notfällen muss rund um die Uhr und auch an Feiertagen sichergestellt werden. Dabei ist eine E-E-Zeit (Zeit zwischen Entscheidung zur Kaiserschnittentbindung und Entwicklung des Kindes) von maximal 20 Minuten vorzugeben.
  6. Der Kreißsaal muss insbesondere mit einem CTG, Gerätschaften für die Entnahme und Untersuchung fetalen Blutes (Amnioskop, pH-Meter, Blutgasanalysegerät), funktionsgeprüfte Gerätschaften zur Reanimation des Neugeborenen, Notfalllabor, ausgestattet sein.

Neben der Forderung, dass der geburtshilfliche Standard unabhängig vom Ort und von der Krankenhausgröße und unabhängig von der Uhrzeit sicherzustellen ist, wird speziell betont, dass im geburtshilflichen Bereich gerade auch unerwartete Zwischenfälle rechtzeitig erkannt und effizient behandelt werden müssen. Hierzu gehört beispielsweise auch, dass eine Kommunikation und Kooperation mit regionalen Perinatalzentren zu organisieren ist.

Erfreulicherweise wird in der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der DGGG hervorgehoben, dass Kostendruck kein Rechtfertigungsgrund für die Unterschreitung der beschriebenen Mindestanforderungen darstellt. Wo nicht gewährleistet werden kann, dass eine gute, den Mindestanforderungen entsprechende Versorgung sichergestellt ist, muss die Patientin entweder vor der Geburt verlegt werden oder die Abteilung geschlossen (!) werden.

Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ist in jeder Hinsicht zu unterstützen. Wichtig ist und bleibt, dass im Rahmen der geburtshilflichen Betreuung in jedem Fall organi-satorisch, apparativ und personell sichergestellt sein muss, dass Mutter und Kind bestmöglich versorgt, betreut und überwacht werden.

Die Empfehlung ist auch im Internet unter www.dggg.de abrufbar.

 

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