Wie müssen gute Gutachten aussehen?

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Fortbildung AOK Bundesverband

Am 15.06.2015 haben Rechtsanwalt Dr. Uphoff und Rechtsanwalt Näther bei einer Veranstaltung in der Zentrale des AOK-Bundesverbandes aufgezeigt, worauf es bei medizinischen Gutachten für Patienten ankommt.

Rechtsanwalt Dr. Uphoff erläuterte in einem Vortrag gegenüber zahlreichen Vertretern von Krankenkassen, Medizinischen Diensten (MDK) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), was zu beachten ist und welche Fehler nicht begangen werden dürften.
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) unterstützen Patienten regelmäßig dabei, mithilfe von eingeholten Gutachten Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Dass dabei die Gutachten formal und inhaltlich eine hohe Qualität haben müssen, liegt auf der Hand: ist das nicht der Fall, beachten Gerichte und die vom Gericht beauftragten Sachverständigen die Gutachten regelmäßig nicht. Wenn sie aber gut lesbar, wissenschaftlich fundiert und „auf den Punkt“ geschrieben sind, die entscheidenden Fragen also verständlich beantworten, können und dürfen sie nicht ignoriert werden. Sie stärken dann die Stellung des Patienten ungemein.

In der nach dem Vortrag folgenden Diskussion konnten die beiden Rechtsanwälte aus der Praxis nachvollziehbare und gute Tipps dazu geben, worauf sowohl Krankenkassen als auch die Gutachter selbst achten sollten, damit die Hilfe nicht versandet und die Gutachten nicht umsonst sind.

 

Impressionen:

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Impression von der Fortbildung der AOK Bundestagung.

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Dr. Roland Uphoff im Gespräch.

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Der Vortrag von Dr. Roland Uphoff.

 

Den Vortrag zum Nachlesen:

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