Klare Mindestanforderungen an eine ‚gute Geburtshilfe‘
Am 09.03.2016 habe ich im Rahmen einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung die Grundlagen des Geburtsschadensrechts und und Mindestanfoderungen einer guten Geburtshilfe erläutert.
Ziel war es, den Kollegen und Kolleginnen zu verdeutlichen, welche geburtshilflichen Standards bestehen, die bei der vorgeburtlichen Betreuung der werdenden Mutter sowie unter der Geburt und natürlich auch nach der Geburt beachtet werden müssen.
Speziell die Mutterschaftsrichtlinien sowie die geburtshilflichen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe legen klare Mindestanforderungen an eine ‚gute Geburtshilfe‘ fest. Diese müssen vom Frauenarzt, der Hebamme und in der Entbindungsklinik beachtet werden. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dieses anerkannt und bereits in verschiedenen Urteilen bestätigt.
Meine Botschaft an die Kollegen: Um die Interessen des geburtsgeschädigten Kindes durchsetzen zu können, sind bei der Bearbeitung von Geburtsschadensfällen unbedingt medizinisches Know-how und persönliches Engagement notwendig.
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!