Patientenrechte weiter stärken
„Drei Jahre Patientenrechtegesetz – Wie viel Recht braucht das Patientenwohl?“ Über diese Frage diskutierte Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, am 9. November in Berlin mit Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch ich war unter den rund 100 Gästen der Veranstaltung.
Ich habe aus der Sicht eines Patientenanwalts darauf hingewiesen, dass es unabdingbar ist, die Patientenrechte zu stärken. Ein wichtiger Schritt wäre, die Beweislastregeln zugunsten der Patienten zu reformieren und damit die so häufig beschriebene „Waffengleichheit zwischen Patient und Arzt“ herzustellen. Daneben muss die Unterstützung der Krankenkasse nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften weiter verbessert werden: Patienten brauchen die medizinrechtliche und medizinische Unterstützung durch Krankenkasse, Patientenanwälte und Interessenverbände.
Die Kernfrage der Veranstaltung – „Wie viel Rechte braucht das Patientenwohl?“ – lässt sich meiner Ansicht nach klar beantworten: Sehr viel mehr als bisher. Das bisherige Patientenrechtegesetz ist nahezu überflüssig. Es enthält keine wie auch immer geartete wirkliche Verbesserung für die Patientenseite. Fortschritte sind hier dringend notwendig. Die Patientenrechte müssen weiter gestärkt werden!
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
Impressionen von der Veranstaltung „3 Jahre Patientenrechtegesetz“:
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