Roland Uphoff im Radiointerview mit Bayern 2 zum Thema Geburtsschadensrecht

Bayern 2 Radiofeature: Versicherung setzt nach 22 Jahren Zahlungen aus

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Am 28. Juni 2018 sendete Bayern 2 ein Radiofeature über das Schicksal eines jungen Mannes, der durch einen Behandlungsfehler seit seiner Geburt schwerst körperlich behindert ist. Der Beitrag wirft auch einen Blick auf die rechtliche Perspektive und ich freue mich, dass ich im Rahmen eines Interviews die Gelegenheit hatte, einige grundlegende Empfehlungen für betroffene Familien zu teilen.

Die besorgniserregenden Herztöne bleiben unerkannt

Christian ist ein junger Mann von 22 Jahren. Sich mit ihm unterhalten heißt, mit einem Sprachcomputer kommunizieren. Alleine sprechen oder alleine essen kann er nicht. Als er geboren wurde, zeigte das CTG-Gerät über Stunden massive Veränderungen. Doch zeitgleich fand in der Klinik eine Feier statt, und weder Hebammen noch Ärzte reagierten auf die besorgniserregenden Herztöne.

Christian wurde buchstäblich in allerletzter Sekunde geboren. „Er kam tot zur Welt“, sagt seine Mutter, und musste sofort wiederbelebt werden. Für die Eltern kam zu der Erleichterung und Freude über die Geburt des Sohnes die Auseinandersetzung mit seiner schweren Mehrfachbehinderung – und die Sorge über die konkreten praktischen Konsequenzen.

Das Gutachten ist eindeutig

Damals kam ein Gutachten eindeutig zu dem Schluss, dass ein schwerer Behandlungsfehler die Ursache der Behinderung sei. Die Klinik, so erinnern die Eltern, habe unbedingt eine Klage vermeiden wollen – und so einigten sich die Eltern außergerichtlich und auf Basis einer Schadensdeckung von 2 Mio Euro. Aus heutiger Sicht war das möglicherweise ein Fehler. Denn nachdem die Klinik über ihre Versicherung stets zuverlässig für die hohen monatlichen Kosten für den Mehraufwand aufgekommen war, hörten die Zahlungen vor einiger Zeit plötzlich auf. 13.000 Euro pro Monat mussten nun vorfinanziert werden. Christians Eltern waren in der glücklichen Lage, das eine Weile lang tun zu können. Trotzdem bleiben Wut und Hilflosigkeit. Betroffenen Eltern werden in einer solchen Lage allein gelassen. Als einzige Alternative bleibt der Gang zum Sozialamt.

Klage oder gütliche Einigung: Die Eltern müssen abwägen

Was also sollten betroffene Eltern tun? Als Fachanwalt für Geburtsschadensrecht ist meine Haltung dazu eindeutig: Für die Eltern ist es entscheidend, eine rechtsverbindliche Vereinbarung in Händen zu halten. Die zentrale Frage, die sich die Eltern beantworten müssen, lautet: Wie stark ist der Fall? Wenn es gute Chancen gibt, vor Gericht zu gewinnen, spricht vieles für eine Klage. Letztlich geht es um die finanzielle Absicherung eines Kindes, das heranwächst und über viele Jahre, auch als Erwachsener, noch Unterstützung benötigt und hohe Kosten verursacht.

Ich empfehle Eltern daher, sich immer so früh wie möglich beraten zu lassen. Aus vielen Jahren Erfahrung kann ich sagen: Viele Haftpflichtversicherer spekulieren darauf, dass die schwerst-mehrfachbehinderten Kinder versterben. Sie wollen die Eltern in die Knie zwingen. Ein gerichtlicher Beschluss gibt Eltern zumindest die Sicherheit der Rechtsverbindlichkeit.

 

Weiterführende Informationen zur Sendung finden Sie auf der Seite von Bayern 2. Der Radiobeitrag selbst steht Ihnen zudem über unseren Audioplayer zum Nachhören zur Verfügung.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht