Bundestagung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe: Die Stoppuhr hat bei der Pflegebegutachtung ausgedient
Am 07. und 08. Mai diesen Jahres fand die Bundestagung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe (AKG) im Haus Venusberg in Bonn statt. Im Mittelpunkt des Programms stand das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSG II). Als führende Kanzlei für Geburtsschadensrecht haben wir die Tagungsteilnehmer hier zu aktuellen rechtlichen Fragen informiert.
Mit der Umstrukturierung der derzeit drei Pflegestufen in künftig fünf Pflegegrade sowie der grundlegenden Änderung der Begutachtungskriterien kommen auf die betroffenen Kinder und deren pflegenden Angehörigen mit dem PSG II relevante Veränderungen zu. Großer Vorteil: Die zeitliche Erfassung des Pflegeaufwandes wird nicht länger das maßgebliche Bewertungskriterium sein. Die Stoppuhr hat also bei der Pflegebegutachtung künftig ausgedient.
Stattdessen wird künftig für die Antragsteller das Maß kognitiver Einschränkungen mitentscheidend sein für die Eingruppierung und Bestimmung des Pflegegrades. Richtschnur künftiger Begutachtungen sind dann die sieben Module „Mobilität“, „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, „Gestaltung des Alltagslebens“ „Selbstversorgung“, „Bewältigung/selbständiger Umgang von/mit Anforderungen“, „außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“.
Nach derzeitigem Stand werden sich die Änderungen durch das PSG II für geburtshilfegeschädigte Kinder nicht nachteilig auswirken. Bei der formalen Überleitung durch die Pflegekasse in den entsprechenden Pflegegrad soll es keine Herabstufungen geben. Zudem gibt es Sonderregelungen für Kinder bis 18 Monate, die dann automatisch eine Höherstufung in den jeweils nächsthöheren Pflegegrad erhalten. Mit diesem Verzicht auf eine Wiederholungsbegutachtung sollen die Familien entlastet werden.
Auch sonst hatte die AKG-Bundestagung viel fachlich Spannendes und menschlich Bewegendes zu bieten: So präsentierte Kinderphysiotherapeutin Nicole Babitsch eine individuell angefertigte therapeutische Tischauflagen für Kinder mit komplexen Behinderungen, die der Stimulation kognitiver Fähigkeiten dient (www.nickylinedesign.de). Zudem wurde bei der Tagung über die betreuungsrechtlichen Probleme und Erfahrungen berichtet, mit denen sich Eltern konfrontiert sehen, deren schwermehrfachbehindertes Kind volljährig wird. Die Vorträge und Erfahrungsberichte der AKG-Bundestagung finden sich demnächst auf der Internetseite des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe.
Jan Tübben
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Impressionen von der Bundestagung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe
Wir sind nur sehr begeistert von so einen Rechtsanwalt wie Herr Uphoff mit seinem Team.
Da wir Ihn selbst und das Team persönlich kennen. Dort wird mit Verstand und Herz gearbeitet. Dafür volle 5 Sterne.