Das Risiko der außerklinischen Geburtshilfe

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Emotionale Diskussion über die außerklinische Geburtshilfe

Anlässlich des Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe 2018 ist eine neue Ausgabe der Zeitschrift „Der Gynäkologe“ erschienen. Darin habe ich mich ausführlich zum Thema und zum Problem der außerklinischen Geburtshilfe geäußert.

Die außerklinische Geburtshilfe ist in Deutschland nur in einem sehr engen Umfang rechtlich zulässig. In zahlreichen Medien wird trotzdem zurzeit sehr intensiv und emotional über die Vor- und Nachteile der außerklinischen Geburtshilfe diskutiert.

Unabsehbare Risiken

Aus meiner Sicht dürfen die Gefahren, die für das Kind und/oder die Mutter bei der außerklinischen Geburtshilfe bestehen, weder aus medizinrechtlicher noch aus medizinethischer Sicht unterschätzt werden. Ich trete seit vielen Jahren dafür ein, dass Hausgeburten und Geburtshausentbindungen gesetzlich (wie in Ungarn und Tschechien) verboten werden.

Die außerklinische Geburtshilfe ist nach dem heute erreichten Stand der Geburtsmedizin mit Risiken behaftet, die vermeidbar und daher nicht mehr tolerabel sind. Das stärkste Argument gegen die Hausgeburt oder die außerklinische Geburtshilfe sind dabei die hohen, weitgehend unvorhersehbaren Risiken selbst nach einem komplikationslosen Schwangerschaftsverlauf.

Oberste Prämisse für die Geburtsmedizin muss immer sein, dass die gesunde Mutter mit dem gesunden Kind nach einer guten und von Klinikärzten und Klinikhebammen begleiteten Entbindung nach Haus gehen kann.

Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift „Der Gynäkologe“ können Sie hier nachlesen.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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