Geburtsschadensrecht braucht Experten
In einer Veranstaltung der Legial Prozessfinanzierung München habe ich am 14.06.2024 zu Bearbeitung und Strategien in der Vertretung von Eltern mit geburtsgeschädigten Kindern aus anwaltlicher Sicht referiert. Wie kann und muss ein entsprechender Sachverhalt vom Anwalt bearbeitet und der Prozess vorbereitet werden?
Im Ergebnis ist und bleibt wichtig, den medizinischen Sachverhalt umfassend medizinrechtlich aufzuarbeiten und ggf. unter Vorlage eines geburtshilflichen Sachverständigengutachtens den Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch substantiiert zu begründen.
Bei der Diskussion mit den ca. 70 Kollegen und -innen wurde deutlich, dass neben den fachlichen Kompetenzen natürlich auch das persönliche Engagement und die Empathie für diese besonderen Mandanten vorhanden sein muss.
Herr Prof. Dr. Ulrich Gembruch, ehemaliger Direktor der Universitätsfrauenklinik Bonn hat aus seiner langjährigen klinischen und wissenschaftlichen Erfahrung zur antepartalen und intrapartalen Überwachung referiert. Wie ist ein CTG zu „lesen“ und welche pathophysiologischen Grundlagen muss man als Experte im Geburtsschadensrecht kennen?
Hieran anknüpfend hat Herr Prof. Dr. Ralf Maier, ehemaliger Direktor der Universitätskinderklinik Marburg die Zusammenhänge einer intrapartalen Sauerstoffmangelversorgung und Schädigung des kindlichen Gehirns referiert und vor allem grundlegende Behandlungsfehler in der Neonatologie dargestellt.
Welche Schwangere mit welchem Risikoprofil gehört in welche Klinik?
Die sog. „risikoadaptierte“ und vorausschauende Betreuung der Schwangeren mit Risiko für die Geburt bedeutet, dass im Zweifel die Schwangere/Gebärende nur in einem Perinatalzentrum Level I betreut werden darf.
Die Diskussion und der fachliche Austausch mit den Kollegen und -innen hat gezeigt, wie wichtig Kompetenz, Empathie und natürlich auch Hartnäckigkeit notwendig sind, um erfolgreich als Patientenanwalt diese Eltern zu vertreten.
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht