„Patientenrechte im Krankenhaus“
Stärkung der Patientenrechte und Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
Am 27.02.2023 habe ich auf Einladung des Bundesbeauftragten für die Patientenbelange in Berlin zum Stand der Patientenrechte referiert.
Nach 10 Jahre sog. „Patientenrechtegesetz“ ist aus meiner Sicht noch einiges zu verbessern und zu fordern:
· Das Beweismaß zum Nachweis eines Behandlungsfehlers und der Kausalität dieses Fehlers für den Gesundheitsschaden muss unbedingt abgesenkt werden. Wir brauchen mehr Beweislasterleichterungen für die Patientenseite.
· Die zivilprozessuale Rechtsstellung des Privatgutachters muss gestärkt werden. Der Privatgutachter muss die gleiche zivilprozessuale Bedeutung erhalten wie der Gerichtsgutachter
Das Bundesjustizministerium und das Bundesgesundheitsministerium prüfen derzeit, ob eine gesetzliche Verbesserung und Neuregelung der Patientenrechte notwendig ist. Ich habe aus Sicht eines Patientenanwalts deutlich gemacht, dass dringender Verbesserungsbedarf besteht.
Hier sehen Sie den Vortrag: