Geburtsschäden – welche Ansprüche können zivilrechtlich geltend gemacht werden?

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Geburtsschäden und ihre rechtlichen Folgen

Neue Veröffentlichung in „Die Gynäkologie“

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Die Gynäkologie“ aus dem Hause Springer Nature habe ich gemeinsam mit Jan Philipp Bergmann, LL.M., einen Beitrag zu den zivilrechtlichen Folgen von Geburtsschäden veröffentlicht.

Kommt es im Rahmen einer Geburt zu Behandlungsfehlern, können die gesundheitlichen Auswirkungen für das betroffene Kind gravierend und dauerhaft sein. Gleichzeitig entstehen erhebliche rechtliche Ansprüche, die sowohl immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld als auch materielle Schäden – etwa Pflegekosten, Erwerbsschäden oder vermehrte Bedürfnisse – umfassen können.

Erhebliche Haftungsrisiken

Der Beitrag zeigt anhand eines konkreten Beispielfalls auf, welche Schadenspositionen im Geburtsschadensrecht typischerweise eine Rolle spielen und wie diese berechnet werden. Dabei wird deutlich, dass sich die Gesamtschäden in vielen Fällen auf sehr hohe Summen belaufen können und die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen maßgeblich davon abhängt.

Aus medizinrechtlicher Sicht wird zugleich deutlich, dass im Bereich der Geburtshilfe besondere Sorgfalt erforderlich ist. Die Einhaltung medizinischer Leitlinien, eine umfassende Aufklärung sowie eine lückenlose Dokumentation sind wesentliche Voraussetzungen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Zugleich unterstreicht der Beitrag die Bedeutung einer funktionierenden Fehlerkultur und eines ausreichenden Versicherungsschutzes im medizinischen Bereich.

Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift „Die Gynäkologie“ können Sie hier nachlesen.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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