Finanzielle Hilfe

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

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Was, wenn wir uns einen Prozess nicht leisten können? Können wir finanzielle Unterstützung erhalten?

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Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, einen Prozess  fremd zu finanzieren. Zum einen gibt es die so genannte „Prozessfinanzierung“ bei Versicherungen. Dabei verkauft man quasi seinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Versicherung. Und wenn man den Prozess gewinnt, muss man einen gewissen Anteil des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes abgeben – in der Regel sind das 30-40%. Hier sollte man in Ruhe abwägen, ob man im Erfolgsfall tatsächlich einen solch hohen Anteil des Betrages, der ja eigentlich dem Kind zugutekommen soll, abzugeben bereit ist.

Die zweite Möglichkeit ist die so genannte „Prozesskostenhilfe“. In diesem Fall wird Ihr Anwalt vom Staat bezahlt, und auch das Gericht erhebt keine Gebühren. Was bleibt, ist das Risiko, dass bei einer Niederlage vor Gericht der gegnerische Rechtsanwalt seine Kosten vom geburtsgeschädigten Kind zurückverlangt. Aber wenn das Kind kein eigenes Vermögen hat, kann der gegnerische Rechtsanwalt die Forderung nicht durchsetzen. Und als Eltern haften Sie hier nicht für die Prozessschulden ihres Kindes.