6. Dresdner Herbsttag 2014 – Frühgeburt: Alles in Balance?!

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Öfter plötzlich und überraschend, seltener vorhersehbar und angekündigt, erblickt ein Kind mitunter viel zu früh das Licht der Welt. „Frühgeburten“ sind ein Thema, welches viele werdende Eltern beschäftigt. So stand auch der 6. Dresdner Herbsttag 2014 am 22. November, veranstaltet vom FamillieNetzwerk des Perinatalzentrums Dresden, unter dem Thema „Frühgeburt: Alles in Balance?!“ und bot Raum zum Gespräch und Disput.

6. Dresdner Herbsttag 2014In meinem Vortrag habe ich mich näher mit den arzthaftungsrechtlichen Urteilen zur neonatologischen Überwachung auseinander gesetzt. Ähnlich wie in der Geburtsmedizin ist auch in der Neonatalphase die Betreuung risikoadaptiert und prospektiv einzurichten. Ein kritisches oder krankes Neu-/Frühgeborenes ist engmaschiger zu kontrollieren, sensibler zu überwachen und bei Auffälligkeiten bzw. Pathologien zeitnah und suffizient zu behandeln.

Die Gerichte haben sich immer wieder mit der Frage beschäftigt, in welchem Umfang, in welchen Zeitabständen und bei welchen Sachverhalten der Frauenarzt, der Kinderarzt oder die Kinderkrankenschwester bzw. Hebamme ein Neugeborenes in der Neonatalphase beobachten und kontrollieren müssen, um intervenieren zu können.

6. Dresdner Herbsttag 2014Bei der Frühgeburt muss sichergestellt sein, dass im Zeitpunkt der Geburt ein Kinderarzt anwesend ist, der das Kind sofort ausreichend versorgen kann. Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass bei der Frühgeburt eines Kindes ein erhebliches Risiko für das Kind besteht, welche eine besondere ärztliche Fürsorge erfordert. Dazu gehören sowohl geburtshilfliche Kontroll- und Unterstützungsmaßnahmen während des Geburtsvorgangs als auch eine fachkundige postpartale Betreuung.

6. Dresdner Herbsttag 2014Die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen in der Kinderkrankenpflege sind klinischer Alltag und notwendig. Die grundsätzlichen Kriterien der Delegierbarkeit bemessen sich danach, ob und in welchem Umfang für die Maßnahmen ärztliche Qualifikation und Erfahrung erforderlich sind. Das beurteilt sich im Wesentlichen nach der Schwierigkeit oder Gefährlichkeit bzw. nach der „Unvorhersehbarkeit“ der Maßnahme.

Delegation und Substitution sind im Ergebnis zulässig, notwendig und sinnvoll. Dreh- und Angelpunkt ist dabei eine patientenorientierte Risikobegrenzung. Geburtshilfe und Kinderheilkunde finden nicht im rechtsfreien Raum statt. Die fachmedizinischen Standards und deren rechtliche Kontrolle dienen der Qualitätssicherung und Fehlervermeidung in der Geburtshilfe/Kinderheilkunde.

Meine vollständige Präsentation können Sie sich hier ansehen:

Ich habe mich gefreut, meinen Beitrag zu dieser Veranstaltung leisten zu können.

Dr. Roland Uphoff

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