Behandlungsfehler

Aufklärungsmangel, Behandlungsfehler oder Schicksal?

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Behandlungsfehler

Die rechtlichen Fragestellungen rund um das Auftreten einer sogenannten Armplexusparese beschreibe ich eingehend als Gastautor einer neuen medizinischen Monografie.

Notfall unter der Geburt

Es gehört zu den am meisten gefürchteten Komplikationen unter der Geburt, wenn das Köpfchen schon geboren ist, aber die Schulter im mütterlichen Becken feststeckt. Ein Notfall, den es fachgerecht zu behandeln gilt: Die sogenannte Schulterdystokie tritt in Deutschland bei rund 0,8% aller vaginalen Geburten auf und kann in schlimmen Fällen – weil das Kind bei dem Versuch, es aus seiner lebensbedrohlichen Klemme zu befreien und die Geburt voran zu treiben, Schaden nimmt – zu bleibenden Schäden und der Lähmung des entsprechenden Arms führen.
Für die betroffenen Kinder und deren Familien ist diese sogenannte Armplexusparese eine große, häufig lebenslange Belastung. Ihnen und anderen Kinder mit Bewegungsstörungen der Arme hat der Aachener Plexus-Chirurg Dr. Jörg Bahm sein Buch „Bewegungsstörungen der oberen Extremität bei Kindern“ gewidmet, in dem er und seine Mitautoren erstmals und umfassend sämtliche Therapien und Nachbehandlungen beschreiben. Wie aber sieht die juristische Seite aus?

Die medizinrechtliche Sicht

Um diese Fragen aus medizinrechtlicher Sicht zu beleuchten, habe ich ein eigenes Kapitel zu „Rechtlichen Fragestellungen und forensischen Problemen“ beigesteuert: Ein Überblick über die komplexen medizinischen, statistischen und juristischen Zusammenhänge und die gängige Rechtsprechung.

Behandlungsfehler oder Aufklärungsmangel?

Fakt ist: Das Auftreten einer Plexusparese im Zusammenhang mit einer Schulterdystokie unter der Geburt allein begründet nicht den Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Darin sind sich deutsche Gerichte einig. Dennoch: Es gibt Faktoren – vor allem ein hohes Geburtsgewicht des Kindes, – die das Risiko einer Schulterdystokie, und damit auch das einer bleibenden Lähmung des Armes, signifikant erhöhen. Darüber muss der Arzt im Vorfeld der Geburt aufklären. Die werdende Mutter muss eine eigene Entscheidung treffen können: Will sie das Risiko bewusst in Kauf nehmen? Oder entscheidet sie sich für den Kaiserschnitt als alternativen Geburtsmodus?
Den ungekürzten Beitrag „Rechtliche Fragestellungen und forensische Probleme bei geburtsbedingter Plexusparese“ finden Sie hier.

 

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

 

 

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