Haftungsrecht in der Pflege
Am 8./9. August war ich als Vortragender zur Sommerakademie der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld eingeladen. Die Veranstaltung wurde unter dem Titel „Wissen, was Recht ist“ ausgetragen und hatte das Ziel, Pflege und Gesundheit im Kontext aktueller Rechtsfragen zu diskutieren.
Qualität und Haftungsrecht in der Pflege
Kranke Kinder, Menschen mit Behinderung, alte Menschen – wenn sie gepflegt werden, geht damit nicht nur eine große Verantwortung einher, sondern auch der berechtigte Anspruch an das Pflegepersonal. Es soll kompetent sein, empathisch. Doch wie sieht es rechtlich aus?
Zum Thema ‚Haftung im Pflegebereich‘ habe ich bei der diesjährigen Sommerakademie der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld Bethel referiert. Die Veranstaltung richtet sich an Krankenschwestern, Pflegefachkräfte und an die Leitung von Pflegediensten, die sich auch zu diesem Thema fortbilden möchten.
Risiken und Pflegebedürftigkeit
Die Rechtsprechung in der Pflege betont immer wieder, dass das Personal bei der täglichen Arbeit die Risiken und Pflegebedürftigkeit von Menschen mit Behinderung beachten und sich entsprechend einrichten muss. Bei der Versorgung von kranken Kindern oder von Kindern mit Behinderung muss das Personal besonders geschult und beaufsichtigt werden. Auch Eltern sollen, folgerichtig, im Rahmen der sogenannten „familienorientierten Pflege“ angeleitet und begleitet werden.
Qualität und Haftungsrecht in der Pflege
Pflegestandards sind außerordentlich wichtig – qualitätssichernde Maßnahmen wie zum Beispiel Schulungen oder vereinzelte Kontrollen unterstützen das Anliegen, sie flächendeckend einzuhalten. Denn Pflege muss sich immer am Menschen ausrichten, dessen Interessen und dessen Wohl im Blick haben. Somit findet pflegerische, ebenso wenig wie ärztliche Tätigkeit, im rechtsfreien Raum statt. Das Haftungsrecht kann und soll die Qualität in der Pflege sichern.
Informationen über die Sommerakademie sind auch hier abzurufen.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
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