Blutdruckkontrolle bei Frühgeborenen

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Blutdruckkontrolle

Fehlende Kontrolle des Blutdrucks als schwerwiegender Behandlungsfehler

Wie entscheidend die engmaschige Kontrolle des Blutdrucks bei frühgeborenen Säuglingen ist, zeigt der Fall eines heute schwer mehrfachbehinderten Jungen.

Keine Blutdruckmessung trotz Morphingabe

Ein in der 33. Schwangerschaftswoche frühgeborener Junge hatte kurz nach der Geburt zunehmende Erschöpfungszustände. Er wurde intubiert und auf die Intensivstation verlegt. Der Junge bekam eine Morphingabe. Trotz des Blutdruckabfalls, den diese Intervention – so wie in der Literatur häufig beschrieben – bewirken kann, nahmen die Ärzte im Rahmen der Erstversorgung keine nichtinvasive Blutdruckmessung vor. Diese hätte auch mit Blick auf Atmung und Infektverdacht schon im Kreißsaal stattfinden müssen. Dies stellt schon einen Behandlungsfehler dar.

Hautbild des Kindes führt zu falscher Einschätzung

Erst zwei Stunden nach der Geburt wurde der Blutdruck des Säuglings zum ersten Mal kontrolliert – er war deutlich zu niedrig. Eine weitere Messung eine Stunde später bestätigte das. Doch danach wurde nichts weiter unternommen, obwohl der geringe Blutdruck ein starkes Gesundheitsrisiko für das Kind darstellt. Mehrfach beschrieben die Ärzte das Erscheinungsbild des Kindes als „rosig und warm“ – doch daraus läßt sich nicht eindeutig ein stabiler Blutdruck rückschließen. Gerade deshalb muss der Blutdruck bei Frühgeborenen unbedingt engmaschig kontrolliert werden.

Erst nach über acht Stunden wurden in diesem konkreten Fall therapeutische Maßnahmen zur Stabilisierung von Blutdrucks und Kreislauf unternommen. Der Gesundheitszustand des Frühgeborenen war aber bereits stark angegriffen. Er ist heute dreizehn Jahre alt. Er ist schwer mehrfachbehindert und wird im häuslichen Umfeld gepflegt.

Gutachter sehen Fehlverhalten

Inzwischen gibt es zu dem Fall, der vor dem OLG Düsseldorf verhandelt wird, neun Gutachten. Mehrere werten den Verzicht auf die Blutdruckmessung als grob fehlerhaft, zumal diese nicht invasiv gewesen wäre und das Kind nicht weiter belastet hätte. Auch das Hirnblutungsrisiko kann mit einer engmaschigen Messung des Blutdrucks kontrolliert werden. All diese Punkte sprechen dafür, die kontinuierliche Messung des Blutdrucks bei frühgeborenen und anderen Kindern in kritischem Zustand zu einer medizinrechtlichen Pflicht zu machen.

Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift „kinderkrankenschwester“ können Sie hier nachlesen.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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