Höhe des Schadensersatzes?
Um welche Summen geht beim Schadensersatz und Schmerzensgeld in der Regel?
Bei schwerstmehrfachbehinderten, cerebralgeschädigten Kindern wird ein Schmerzensgeld von ca. 500.000,- € zugesprochen. Bei Kindern mit Plexuslähmung ca. 60.000,- €. Dem Kind soll mit dem Schmerzensgeld nach der Rechtsprechung eine „finanzielle Genugtuung und ein Ausgleich“ für die Behinderung gegeben werden.
Daneben und zusätzlich erhält das Kind Schadenersatz für die behinderungsbedingt erforderlichen Aufwendungen (z. B. Entschädigung für die zusätzliche Pflege, Versorgung, Therapie, Hilfe; Heil- und Hilfsmittelkosten, die nicht von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden; behinderungsbedingt notwendige Umbaukosten für Haus und Kfz; Kosten einer professionellen Pflegekraft; Verdienstausfall etc.). Die Höhe des Schadensersatzes kann je nach Pflege- und Hilfebedarf des Kindes mehr als 3000,-€ pro Monat betragen und wird lebenslang an das Kind gezahlt.