OLG Frankfurt urteilt über Hausgeburt

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In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Frankfurt in einem Urteil vom 15.10.2013 (Az. 8 U 146/12) nochmals und mit klaren Worten darauf hingewiesen, dass es grob fehlerhaft ist, d. h. gegen elementare Grundsätze der Geburtshilfe verstößt, wenn eine Hebamme eine Risikogeburt im Rahmen einer Hausgeburt betreut.
Im zu entscheidenden Fall hatte die freiberuflich tätige Hebamme der werdenden Mutter angeboten, eine vaginale Entbindung aus Beckenendlage zu Hause durchzuführen. Dieses hat das OLG unzweifelhaft als schwerwiegenden Fehler und Fehlverhalten der Hebamme kritisiert.

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