Kosten eines Privatgutachters sind zu erstatten

News Urteil

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat ganz aktuell mit Beschluss vom 14.04.2015 bekräftigt, dass die Kosten eines Privatgutachters, den die Eltern eines behinderten Kindes in ihrer Sache eingeschaltet haben, selbstverständlich von dem unterlegenen Gegner (Klinikum und Arzt) zu tragen sind; dies gilt, wenn die Unterstützung durch den besagten Sachverständigen notwendig war und wenn dadurch ein sachgerechter Vortrag und eine Auseinandersetzung mit dem Gerichtsgutachter ermöglicht wurde.

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Entlastung und Sonderhaftungsregeln für freiberufliche Hebammen abgelehnt

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Die Bundesärztekammer hat sich zwischenzeitlich dazu erklärt, dass eine Sonderregelung für freiberufliche Hebammen nicht akzeptabel ist.
Auch der Bundesrat hat Bedenken geäußert, freiberufliche Hebammen Privilegien einzuräumen. Auch ärztliche Geburtshelfer oder Kinderärzte könnten eine entsprechende Entlastung für sich nicht reklamieren.

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Landgericht Paderborn spricht 400.000 € Schmerzensgeld zu

Kommentar von Petra Marschewski

Wie lange darf eine Schwangere, die ohne Geburtsbestrebungen notfallmäßig in einem Krankenhaus aufgenommen wird, ohne ärztliche Kontrolle bleiben? Muss das kindliche Wohlbefinden ebenfalls engmaschig überprüft werden? Mit diesen Fragen hat sich das Landgericht Paderborn kürzlich beschäftigt. In dem im März 2015 entschiedenen Fall handelte es sich um eine Entbindung eines im Jahre 2007 geborenen Kindes, welches eine irreparable Cerebralparese mit massiven Beeinträchtigungen erlitt.

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Unterdokumentation bei Schulterdystokie

Kommentar von Jan Tübben zu Urteil zu Plexusverletzung

Erneut ist im Rahmen eines Zivilprozesses (hier: LG Augsburg (Az 072 O 4921/11)) um das Schicksal eines mit schwerer Armplexusschädigung geborenen Jungen bestätigt worden, dass es zum einen weder in der geburtshilflichen Praxis noch in der geburtshilflichen Literatur einen nennenswerten Unterschied zwischen einer Schulterdystokie und dem Phänomen einer sog. „erschwerten Schulter“ gibt. Das ist richtig und wichtig!

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OLG München spricht 65.000,00 € Schmerzensgeld bei einem Plexusschaden zu

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Lange hat es gedauert, letztlich hat es sich aber gelohnt. Ende 2001 wurde N. in der Amperklinik Dachau geboren. Obwohl die Geburt nur sehr zögerlich voranging und diese sogar zum Stillstand kam, wurde mit der werdenden Mutter aber nicht darüber gesprochen, dass sie durch einen Kaiserschnitt entbinden kann. Vielmehr entschied sich der Arzt ohne weitere Rücksprache für eine Entbindung durch eine sog. Vakuumextraktion. Hierdurch erlitt das Kind einen schweren Plexusschaden. Trotz mehrerer Operationen und bis heute andauernder Therapien kann das jetzt knapp 13jährige Mädchen ihren rechten Arm und die Hand nur äußerst eingeschränkt einsetzen. Neben diese körperlichen Beeinträchtigungen leidet sie nunmehr auch unter psychischen Belastungen durch Hänseleien.

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Wie gut ist die außerklinische Geburtshilfe?

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Folgende Anregungen und Fragen sowie Literatur und Studien sollen dazu beitragen, die sehr emotional geführte Diskussion des letzten Blog-Beitrags wieder auf eine faktische Grundlage zu stellen.

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Hebammen in Deutschland bekommen mehr Geld, um gestiegene Haftpflichtprämien zu bezahlen

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Die Krankenkassen und Hebammenverbände haben sich auf Druck des Bundesgesundheitsministers geeinigt, dass die Hebammen einen finanziellen Ausgleich für ihre gestiegenen Haftpflichtprämien erhalten (vgl. „Krankenkassen und Hebammen einigen sich“ in SPIEGEL ONLINE vom 5. August 2014). Es ist bemerkenswert, wie erfolgreich die Lobbyarbeit des Berufsstandes der Hebammen funktioniert und die ca. 5.000 Hebammen, die freiberuflich Geburten betreuen, es geschafft haben, ihren Hebammenstand derart darzustellen, dass ihre Existenz gefährdet sei, weil keine Haftpflichtversicherung sie mehr aufnehmen will bzw. weil sie unbezahlbar wird.

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Oberlandesgericht spricht Urteil zu schwerer Plexusverletzung

Kommentar von Jan Tübben zu Urteil zu Plexusverletzung

Das OLG Hamm (Az.: I-3 U 174/11) hat kürzlich im Falle eines unter der Geburt geschädigten inzwischen 13 Jahre alten Mädchens ausgeurteilt, dass eine schwere Ausrissverletzung im Schulter-Arm-Nervengeflecht, sofern sie mit dem Geburtsvorgang assoziiert ist, nur die Folge eines kontraindizierten Kraftaufwandes des/der Geburtshelfer(s) sein kann.

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Aktueller Streit mit Haftpflichtversicherer

Kommentar Axel Näther

In einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Essen streiten wir um die Kosten für ein behindertengerecht umgebautes Auto, einen VW Transporter. Die Klägerin war 1985 geboren worden, ist also mittlerweile eine erwachsene Frau. Sie ist durch Fehler unter der Geburt sehr schwer behindert. Bereits 1992 war die Klinik verurteilt worden, sämtlichen sich daraus ergebenden Schaden der Frau zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten eines behindertengerechten umgebauten Fahrzeugs.

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Grundurteil des Landgerichts Augsburg

kommentar jan tuebben

Bereits im März 2014 hat das Landgerichts Augsburg unter dem Aktenzeichen 4 O 1032/09 in einem von uns betreuten Geburtsschadensfall ein Grundurteil gefällt, in welchem erneut klargestellt wird, dass die Wehenmittelinfusion bei zuvor festgestellter auffälliger Herz-Wehen-Ton-Schreibung (CTG) grob fehlerhaft ist. Insbesondere wurde wesentliches zur Anwesenheitspflicht des Geburtshelfers festgestellt:

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