Dr. Roland Uphoff Fachanwalt für Medizinrecht Master of medicine, ethics and law.
Ihr Recht bei Geburtsschäden
Herzlich willkommen auf meinem Blog zum
Geburtsschadensrecht. Eltern von geburtsgeschädigten Kindern beschäftigen sich immer wieder mit der Frage, ob jemand für die Behinderung des Kindes verantwortlich ist. Hier finden betroffene Eltern von geburtsgeschädigten Kindern Informationen und Beiträge.
Anknüpfend an meinen aktuell veröffentlichen Aufsatz in der Zeitschrift Kinderkrankenschwester 2016 möchte ich auf die Webseite www.perinatalzentren.org aufmerksam machen. Eine Seite, die für werdende Eltern und Ärzte wertvolle Informationen enthält – besonders die Wahl der Entbindungsklinik betreffend.
In meinem Blogbeitrag vom 07.05.2015 hatte ich ein vor dem Landgericht Essen geführten Prozess thematisiert, in dem sich der Haftpflichtversicherer eines Krankenhauses, das den schwersten zerebralen Schaden eines Kindes zu vertreten hat, weigerte, die Kosten für die Neuanschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs zu übernehmen, das zu diesem Zweck umgebaut wurde.
Das Kind bzw. die Familie war dadurch genötigt, ein Darlehen aufzunehmen, um das dringend erforderliche neue Auto zu finanzieren. In dem Prozess ging es also um die Anschaffungs- wie auch um die Finanzierungskosten.
Der Umgang mit Kaiserschnitten ist immer wieder kontrovers: Eine Frankfurter Richterin führt seit sieben Jahren Prozesse, um den Tod ihres Sohnes im Kreißsaal aufzuklären. Sie glaubt, dass das Klinikpersonal nicht rechtzeitig gehandelt hat: die Ärzte hätten zu lange mit dem Kaiserschnitt gewartet. Bis heute herrscht in vielen Kliniken ein ideologiebefrachteter Umgang mit Kaiserschnitten. Dabei sollte die letzte Entscheidung über den Geburtsverlauf bei der Frau liegen. Hierauf nehme ich auch in meinem Leserbrief Bezug, der in der jüngsten Ausgabe des Spiegels (45/2015) veröffentlicht wurde.
In den vergangenen Wochen hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Thema „Zusatzangebote in der Schwangerschaft“ zu Diskussionen geführt, ob den werdenden Müttern während der Schwangerschaft zu viel und zu häufig Vorsorgeuntersuchungen oder Zusatzangebote unterbreitet werden.
Die „Studie“ der Bertelsmann-Stiftung, die von einer ehemaligen Hebamme und nunmehr Mitarbeiterin der Hochschule für Gesundheit im „Studienbereich Hebammenkunde“ mitherausgegeben worden ist, kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass Schwangere immer früher und öfter Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchführen lassen. Es wird von einer „Medikalisierung der Schwangerschaft“ gesprochen.
Der Berufsverband der Frauenärzte sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe haben hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben, die Beachtung finden muss.
https://recht-geburtsschaden.de/wp-content/uploads/kommentar_roland_uphoff.jpg154361Roland Uphoffhttps://www.recht-geburtsschaden.de/wp-content/uploads/logo1.jpgRoland Uphoff2015-10-05 15:25:032017-08-16 17:53:34Die frauenärztliche Mutterschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien ist aus frauenärztlicher Sicht sinnvoll und notwendig
Im Rahmen eines Zivilprozesses vor dem Oberlandesgericht Köln (Az: 5 U 169/11) stand erneut die Frage der CTG-Interpretation anhand des sogenannten FIGO-Scores in Rede. Mit diesem Score ist es den Behandlern unter der Geburt möglich, Veränderungen des CTG’s in normal/suspekt/pathologisch einzuordnen und eine mögliche Gefährdung des Kindes intrauterin zu erkennen und zu antizipieren.
Die Diskussion über Hausgeburten, Geburtshäuser und auch über die Schließung kleiner geburtshilflicher Abteilungen in vor allem ländlichen Kliniken wird in Deutschland ausgesprochen erbittert geführt. Dabei wird von den Befürwortern des Erhalts auch kleiner geburtshilflicher Abteilungen ins Feld geführt, dass sichergestellt werden muss, dass Gebärende keine zu lange Anfahrt zu einer Klinik haben. Die Frage nach der Qualität der dann ortsnah vorgehaltenen Geburtshilfe rückt dabei leider oftmals in den Hintergrund.
Erneut sind im Rahmen eines Zivilrechtsstreits um die geburtshilfebedingte Schädigung eines Neugeborenen die einschlägigen Leitlinien zur CTG-Anwendung zum Maßstab für die Frage einer Unterschreitung des objektiv medizinischen Standards gemacht worden.
Das Netzwerk Cerebralparese e.V. ist ein gemeinnütziger Patientenverein, der Patienten mit Cerebralparese und deren Angehörige informieren und vernetzen möchte. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, über die verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten zu informieren und alle in die Behandlung von cerebral geschädigten Menschen eingebundenen Ärzte, Therapeuten, Hilfsmitteltechniker, Pflegekräfte u. a. so einzubinden, dass die bestmögliche Versorgung für die Patienten, egal ob Erwachsene oder Kinder, sichergestellt wird.
https://recht-geburtsschaden.de/wp-content/uploads/beitragsbild_kommentar_axel_naether.jpg153361Axel Nätherhttps://www.recht-geburtsschaden.de/wp-content/uploads/logo1.jpgAxel Näther2015-06-29 15:27:232017-08-16 17:56:47Kompetenz und Expertise für das Netzwerk Cerebralparese e.V.
Während einer Geburt haben sich die Geburtshelfer zu vergewissern, dass es dem noch ungeborenen Kind gut geht und alles dafür zu tun, dass das Kind unbeeinträchtigt und ohne Schäden zur Welt kommt. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 16.05.2014 (Aktenzeichen: 26 U 178/12) diese Selbstverständlichkeit noch einmal herausgehoben und in einem von dem Senat zu entscheidenden Fall das verklagte Krankenhaus und die dort beschäftigten Ärzte darauf eingeschworen.
https://recht-geburtsschaden.de/wp-content/uploads/beitragsbild_kommentar_axel_naether.jpg153361Axel Nätherhttps://www.recht-geburtsschaden.de/wp-content/uploads/logo1.jpgAxel Näther2015-06-11 12:55:432017-08-16 18:03:21Das Wohl des Kindes steht bei der Geburt an allererster Stelle
Das Landgericht Essen hat sich in einem aktuellen Urteil mit den Kosten für ein behindertengerecht umgebautes Auto befasst, die der Haftpflichtversicherer des Klinikums, das einen Geburtsschaden verursacht hatte, nicht tragen wollte. Die von uns vertretene Klägerin wurde bereits 1985 geboren und hatte in einem 10-jährigen Verfahren erreicht, dass sämtliche Kosten, die ihr durch ihre Behinderung entstehen sollten, vom schädigenden Klinikum zu tragen waren. Dazu gehörte auch ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug. Das erste Fahrzeug wurde von ihren Eltern mit ihr fast 20 Jahre und über 200.000 km genutzt. Nun stand der Ersatz dieses Fahrzeuges an.
https://recht-geburtsschaden.de/wp-content/uploads/beitragsbild_kommentar_axel_naether.jpg153361Axel Nätherhttps://www.recht-geburtsschaden.de/wp-content/uploads/logo1.jpgAxel Näther2015-05-07 13:00:422017-08-16 18:03:54Kriterien für die Angemessenheit eines behindertengerechten Fahrzeuges