Delegation von Pflegemaßnahmen an die Eltern – Was geht?

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In der Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“, Ausgabe 04/2017 beleuchtet Dr. Roland Uphoff die Übertragung pflegerischer Maßnahmen auf die Eltern und deren Einbeziehung bei der Entlassung des Kindes.

Grundsätzlich ist die Einbindung der Eltern in die Pflege nicht nur wünschenswert, sondern sogar unabdingbar. Im Sinne einer familienzentrierten und patientenorientierten Pflege ist es notwendig, dass die Eltern Informationsangebote erhalten, die individuelle Versorgung des Kindes erlernen und in der emotionalen Bewältigung von Krisensituationen Unterstützung bekommen.
Zu unterscheiden ist hier zwischen Assistenz, Delegation und Substitution: Assistenz ist lediglich die elterliche Hilfeleistung unter Aufsicht und Verantwortung des Arztes oder Pflegers. Bei der Delegation hingegen wird die Durchführung pflegerischer bzw. medizinischer Tätigkeiten auf die eigenverantwortlich handelnden Eltern übertragen. Bei der Substitution indes erhalten die Eltern auch Entscheidungshoheit darüber, ob eine Maßnahme ergriffen wird. Inwieweit Aufgaben an die Eltern dann tatsächlich übertragen werden dürfen, ist abhängig von der Schwierigkeit/Gefährlichkeit/Vorhersehbarkeit der Maßnahmen, von der Kompetenz der Eltern sowie von der Erreichbarkeit des Arztes bzw. des Pflegepersonals.
Ähnliche Kriterien sind auch beim Entlassmanagement anzulegen: Wie ist die patientenorientierte Risikoeinschätzung? Wie gut sind die Eltern informiert und trainiert? Sind ausreichende Beratung und Anschlussmanagement sichergestellt? Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die sogenannte „therapeutische Sicherungsaufklärung“. Das bedeutet, der Arzt/Pfleger muss den Patienten bzw. die Eltern über therapiegerechtes Verhalten informieren, vor unbekannten Gefahren warnen, zur Wiedervorstellung in bestimmten zeitlichen Abständen raten sowie über die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung und das Verhalten bei fehlender Mitwirkung belehren. Außerdem wichtig: Er muss das Aufklärungsgespräch ausführlich (mit Merkblatt!) dokumentieren.
Zusammengefasst: Die Übertragung pflegerischer Maßnahmen auf die Eltern ist unter Berücksichtigung des Kindeswohls zulässig und wichtig. Und auch das Entlassmanagement orientiert sich an einer patientengerechten Risikoeinschätzung mit Einbindung der informierten, trainierten und motivierten Eltern.

Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift „kinderkrankenschwester“ können Sie hier nachlesen.

 

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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