Keuchhusten auf dem Vormarsch

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Keuchhusten Fachbeitrag von Roland Uphoff im Magazin Kinderkrankenschwester

Keuchhusten – Comeback einer gefährlichen Krankheit

Seitdem 2013 die Meldepflicht eingeführt wurde, wurden noch nie so viele Keuchhusten-Fälle gezählt wie 2016 – nämlich etwas mehr als 22.000 Fälle. Das sind fast doppelt so viele Erkrankungen, wie nur drei Jahre zuvor. Die vielen Infektionen werden ganz offiziell, etwa durch das Robert-Koch-Institut, als auffällig eingestuft. Drei junge Säuglinge starben 2016 an der Krankheit. Für Babies im ersten Lebensjahr ist der Keuchhusten generell besonders gefährlich.

Unklare Symptome

Die Symptome einer Keuchhusten-Erkrankung sind oft uneindeutig, so dass nach einer Infektion nur leichte Beschwerden auftreten. Bei Jugendlichen und Erwachsenen oder bei geimpften Kindern verläuft der Keuchhusten dann manchmal wie ein lang andauernder Husten – ohne die typischen Symptome, wie den anfallsartigen Husten.

Sorgfältige Diagnose ist bei Säuglingen und Babies entscheidend

Daher muss gerade bei Säuglingen besonders sorgfältig diagnostiziert werden, damit eine entsprechende Behandlung erfolgen kann. Babies unter einem Jahr sind besonders gefährdet, sogar dann, wenn sie zuvor gegen Keuchhusten geimpft wurden. Sobald sich die entsprechende Symptomatik zeigt, muss daher eine Keuchhustenerkrankung in Betracht gezogen und abgeklärt werden.

Solange die exakte Diagnose aussteht, ist eine besondere Überwachung des Säuglings auf der Kinderstation erforderlich und notwendig – damit schwerwiegende Komplikationen durch Atemstillstand und der damit verbundene Sauerstoffmangel vermieden werden.

Wer, beispielsweise als Kinderkrankenpflegekraft, Tagesmutter oder Erzieherin, in ständigem Kontakt mit Babies und Säuglingen steht und nicht über den notwendigen Impfschutz verfügt, sollte sich präventiv gegen Keuchhusten impfen lassen. Das ist eine wichtige vorbeugende Maßnahme, die von der STIKO seit vielen Jahren empfohlen wird.

Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift „kinderkrankenschwester“ können Sie hier nachlesen.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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