2. Kölner Expertengespräch: Geburtsschäden und Arzthaftungsrecht
Am 27.11.2015 habe ich bei dem 2. Kölner Expertengespräch der Roland ProzessFinanz AG Köln über Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse in der Geburtshilfe referiert.
Die Erfahrung aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, die wegen geburtshilflicher Katastrophen geführt wurden und von meiner Kanzlei geführt werden, lehrt, dass die dem Kind drohenden Risiken im Allgemeinen nicht nur erkennbar sind, sondern fast immer auch tatsächlich erkannt werden können und müssen. Zu Haftungsprozessen kommt es daher regelmäßig immer dann, wenn das geburtshilfliche Management bekannter Risiken tatsächlich fehlgeschlagen ist, gegen ein Risiko also nicht oder nicht rechtzeitig eingeschritten worden ist. Dabei gelten folgende Erfahrungssätze:
1. Die abwartende Strategie ohne ein Risikobewusstsein in der Geburtshilfe ist immer die gefährlichere.
2. Eine abwartende Strategie ohne eine engmaschige Überwachung des Kindes und der Mutter ist häufig fehlerhaft.
3. Ein Strategiewechsel von der Spontangeburt zu Sectio muss frühzeitig erfolgen.
4. Immer muss der geburtsleitende Arzt die Gebärende beteiligen und das Aufklärungsgespräch auch als vertrauensbildende Maßnahme ansehen.
Geburtshilfe und Kinderheilkunde finden gerade nicht im rechtsfreien Raum statt. Die fachmedizinischen Standards und deren rechtliche Kontrolle dienen eben auch der Qualitätssicherung und Fehlervermeidung in der Geburtshilfe und Kinderheilkunde.
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Impressionen vom 2. Kölner Expertengespräch
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