Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Dresden: 7. Dresdner Herbsttag 2015
Die Kinderklinik des Universitätsklinikums Dresden und dabei insbesondere die Einrichtung ‚FamilieNetz‘ haben am 21.11.2015 zum 7. Mal den sogenannten Dresdner Herbsttag. veranstaltet. Rechtsanwalt Axel Näther von der Kanzlei Uphoff leistete seinen Beitrag mit einem Vortrag zum Thema Rechte und Pflichten von Vätern frühgeborener oder kranker neugeborener Kinder.
Bei ‚FamilieNetz‘ des Perinatalzentrums Dresden handelt es sich um ein Projekt des Fachbereichs Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, dessen Ziel es ist, die Eltern eines frühgeborenen oder kranken neugeborenen Kindes in die Lage zu versetzen, während der Zeit in der Klinik die selbstständige Pflege und Versorgung des Kindes zu übernehmen. Die Eltern sollen also „Spezialisten für ihre Kinder“ werden.
Insgesamt waren in diesem Jahr rund 180 Teilnehmer dabei und wir konnten im Anschluss an die Vorträge rege diskutieren.
Thema der diesjährigen Veranstaltung war die Frühgeburt: Väter im Fokus. Hintergrund ist, dass die Väter frühgeborener oder kranker neugeborener Kinder oftmals im Alltag der neonatologischen Intensivtherapiestation kaum wahrgenommen werden. Es ging insgesamt darum zu klären, wie Väter selbst mit diesen Herausforderungen umgehen und in welcher Weise sie – gleich oder anders als die Mütter? – Unterstützung benötigen.
In diesem Zusammenhang habe ich mich in meinem Vortrag mit den Rechten und Pflichten der Väter befasst, wobei der Schwerpunkt im familienrechtlichen Bereich lag. Dabei war insbesondere von Interesse, welche Rechte z. B. unverheiratete Väter haben oder nicht haben, welche Verpflichtungen verheirateten und/oder unverheirateten Vätern auferlegt werden können und wie ärztliche und nichtärztliche Klinikmitarbeiter mit Konfliktsituationen umgehen können und sollen, wenn z. B. Vater und Mutter unterschiedliche Vorstellungen über die weitere Behandlung des Kindes äußern und diese Differenzen nicht gelöst werden können.
Dabei kam zur Sprache, dass es in manchen Fällen geboten sein kann, die Hilfe des Familiengerichtes in Anspruch zu nehmen. Diese und andere Fragen wurden daneben auch zum Ausgangspunkt für weiterführende Gespräche über Haftungsprozesse, die Dauer von Verfahren in Geburtsschadensfällen, über die aktuelle Diskussion zu Haftpflichtprämien von Hebammen oder auch über die Vorschrift des § 134 a SGB V, der eine Haftungsbeschränkung von freiberuflich tätigen Hebammen gegenüber Kranken- und Pflegeversicherern vorsieht.
Insgesamt eine sehr gute Veranstaltung, bei der es möglich war, Informationen über psychologische und psychosoziale Aspekte zu erhalten, die sonst nicht im Mittelpunkt stehen.
Axel Näther
Fachanwalt für Medizinrecht
Impressionen vom 7. Dresdner Herbsttag 2015
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