Schadensprävention

Schadensprävention in der Geburtshilfe erfordert gute Zusammenarbeit

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Schadensprävention

Am 08. Februar war ich als Referent beim 11. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin der Universitätsfrauenklinik Aachen geladen. Thema meine Vortrages: Die notwendige Zusammenarbeit zwischen niedergelassenem Frauenarzt, Geburtshelfer in der Entbindungsklinik und Hebamme im Kreißsaal.

Anhand von zwei aktuellen Fallbeispielen aus unserer Kanzlei habe ich deutlich gemacht, worauf es im Einzelnen ankommt. Zum einen muss natürlich der Mutterpass sorgfältig und gut ausgefüllt werden. Insbesondere aber sollte der niedergelassene Frauenarzt, der die Schwangerschaft betreut, die werdende Mutter unbedingt frühzeitig in der Entbindungsklinik vorstellen, damit mit ihr dort in Ruhe die Geburt besprochen und vorbereitet werden kann.
Wenn Informationen aus der Schwangerenvorsorge in der Entbindungsklinik nicht beachtet werden – sei es, weil diese nicht im Mutterpass eingetragen sind oder weil die Schwangere sich nicht frühzeitig in der Entbindungsklinik vorgestellt hat – kann das erhebliche Gefahren für Mutter und Kind nach sich ziehen.
Klar ist auch: Eine Geburt im Krankenhaus ist immer Teamwork zwischen Geburtshelfer, Hebamme und Neonatologe. Diese müssen eng und kommunikativ zusammenarbeiten, sich frühzeitig unterrichten sowie gegenseitig kontrollieren.
Oberstes Ziel der Geburtsbetreuung muss sein, dass nach der Entbindung eine gesunde Mutter mit einem gesunden Kind die Klinik nach Hause verlässt.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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