Angeborene Hüftgelenksdysplasie: Zu spätes Screening gefährdet Behandlungserfolg
Die Hüftgelenksdysplasie ist die bei weitem häufigste orthopädische Erkrankung bei Neugeborenen. Früh erkannt, ist sie jedoch gut behandelbar. Je früher die Diagnose gestellt wird und die Behandlung ansetzt, desto besser. Die ersten 4 Wochen sind hier der „goldene Zeitraum“. Eine solchermaßen rasch erreichte femuroacetabulare Konzentrizitat sichert zumeist ein harmonisches Wachstum und eine normale Anatomie. Eine nicht oder nicht rechtzeitige behandelte Hüftgelenksdysplasie indes hat für die Betroffenen oft lebenslange Folgen.
Deshalb sind Fehler in der Diagnostik und Therapie einer Hüftgelenksdysplasie durchaus haftungsträchtig. Unabdingbare Voraussetzung für eine sichere Diagnose ist daher eine Sonografie der Säuglingshüften im Abbildungsmaßstab 1:1 durch einen qualifizierten Arzt – so die Kinderrichtlinien des Bundesausschusses der Arzte und Krankenkassen (GBA). Wichtig ist aber auch der richtige Zeitpunkt des Ultraschallscreenings. Dieses soll im Rahmen der U3 erfolgen, also in der 4. bis 5. Lebenswoche. Die Toleranzgrenze allerdings reicht hier bis zur 8. Lebenswoche. Ein Zeitpunkt also – deutlich nach dem „goldenen Zeitraum“ –, zu dem für eine vollständigen Erfolg versprechende Behandlung mitunter schon zu spät ist.
Eine frühe Untersuchung ist daher nachdrücklich zu empfehlen. Hinzu kommt, dass eine Hüftgelenkssonografie zum spätesten zulässigen Zeitpunkt während der U3 nach derzeitigem Stand keinen Behandlungsfehler darstellt. Das Kind muss den möglicherweise daraus resultierenden geringeren Behandlungserfolg als schicksalhaft hinnehmen. Aus diesem Grunde ist zu hoffen, dass die heute schon in vielen Geburtskliniken geübte Praxis, das sonografische Hüftgelenksscreening möglichst früh, wenige Tage nach der Geburt, vorzunehmen, sich in Zukunft allgemein durchsetzen wird.
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Ein Beitrag von:
Joachim Hindemith und
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwälte für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht