Medikamentöse Geburtseinleitungen sind Risikogeburten
Aus einer Vielzahl von Geburtsschadensfällen weiß ich, dass medikamentös eingeleitete Geburten Risiken für Mutter und Kind bedeuten. Risiken, die nicht selten von den Geburtshelfern oder Hebammen ausgeblendet werden.
Geburtseinleitung mit Cytotec
In einem Online-Vortrag anlässlich des DGPM-Kongresses in Berlin habe ich kürzlich darüber gesprochen, dass gerade das Medikament Cytotec, das seit vielen Jahren in deutschen Kliniken eingesetzt wird, in der öffentlichen Diskussion zu Recht in die Kritik geraten ist. Das Medikament soll auf künstlichem Wege Wehen hervorrufen, ist für eine Geburtseinleitung jedoch nicht zugelassen. Das heißt, es darf im Grundsatz gar nicht in der Geburtshilfe eingesetzt werden.
Viele Mütter mit geburtsgeschädigten Kindern, die eine Geburtseinleitung mit Cytotec erlebt haben, beschreiben die Geburt als sehr schmerzhaft und künstlich produziert. Sie berichten außerdem häufig, dass sie über das Medikament nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Cytotec ist im Kontext der Geburtshilfe ein Off-Label-Medikament. Off-Label bedeutet, dass ein Medikament zu einem Zweck angewendet wird, für das es nicht offiziell zugelassen ist. Gerade in einem solchen Fall muss die werdende Mutter daher besonders sorgfältig über die Risiken der beabsichtigten Medikation aufgeklärt werden.
Cytotec und die Folgen
In einem sehr lesenswerten Artikel mit dem Titel „Cytotec und die Folgen“ berichtet die Welt am Sonntag aktuell über die dramatischen Folgen, die das Medikament für Mutter und Kind haben kann. Der gut recherchierte und sehr ausführliche Text zeigt am Beispiel dreier Familien, welche schwerwiegenden Folgen ein leichtfertiger Umgang mit Cytotec haben kann. Im Interview mit der Redakteurin habe ich daher betont, dass die bedenkenlose Anwendung von Cytotec nicht akzeptiert werden kann. Und da seit dem 1. September 2021 ein neues, zugelassenes Medikament vorliegt, das mit dem identischen Wirkstoff deutlich niedriger dosiert werden soll, dürfte Cytotec zukünftig auch im Rahmen eines Off-Label-Use nicht mehr zulässig sein.
Auch mit der Zulassung eines neuen Medikaments bleibt eines jedoch elementar wichtig für eine sichere Geburt: eine ausreichende und sorgfältige Information und Aufklärung der werdenden Mutter. Und eine kontinuierliche fachärztliche Kontrolle und Überwachung, wenn die Geburt medikamentös eingeleitet wird.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht