Ein Blick auf das Arzthaftungsrecht aus Sicht des Patientenanwalts

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Publikum beim einer Veranstaltung

Tagung zum Arzthaftungsrecht

Anfang Mai habe ich bei der Deutschen Richterakademie zur Praxis des Arzthaftungsrechts und -verfahrens aus Sicht des Patientenanwalts referiert. Die Tagung fand über einen Zeitraum von sechs Tagen in der Richterakademie in Trier statt. Im Fokus der Veranstaltung standen neben ausgewählten Problemen des Arzthaftungsrechts auch Fragen zur Begutachtung durch medizinische Sachverständige.

Perspektivwechsel – womit Patienten zu kämpfen haben

Die Veranstaltung wurde von circa 50 Richterinnen und Richtern besucht, die schwerpunktmäßig Arzthaftungsprozesse bearbeiten. Ihnen habe ich aus Sicht des Patientenanwalts dargestellt, welche immensen Schwierigkeiten und Widerstände bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen für Patienten bestehen. Nicht nur die verzögernde und zum Teil sehr zynische Verhandlungstaktik der Haftpflichtversicherer habe ich hierbei angesprochen. Unbedingt wichtig ist aus meiner Sicht auch, dass die großen Hürden, um einen Schadenersatzprozess auf Patientenseite zu gewinnen, verringert werden. Dazu gehört beispielsweise, dass die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr deutlich vereinfacht werden. Daneben gilt es unbedingt, die Stellung des Privatgutachters zu stärken, der häufig in gerichtlichen Verfahren ignoriert und nicht angehört wird.

Aufseiten der Richter und Richterinnen wurde schnell deutlich, dass viele praktische und prozessuale Probleme, die auf Patientenseite bestehen, überhaupt nicht bekannt sind – oder nicht diskutiert werden. Es ist und bleibt daher wichtig, dass sich die Justiz mehr und intensiver mit Patientenrechten und der Verbesserung der Situation des Patienten beschäftigt.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht