Begutachtungsrichtlinie

Kinder und Jugendliche in der Pflege: Die neue Begutachtungsrichtlinie

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Begutachtungsrichtlinie

Die neue Begutachtungsrichtlinie: Was bringt sie für Betroffene?

Es gibt in der Pflegeversicherung eine neue Begutachtungs-Richtlinie – aber was bringt sie Eltern, die ihr schwer oder schwerstmehrfach behindertes Kind zu Hause betreuen? Beim Kongress für Kinder- und Jugendmedizin des Berufsverbands Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) habe ich Ende September ein Kolloquium zu diesem Thema moderiert.

Zu dem komplexen Thema sprach eine Riege ausgewählter Referentinnen: Die Vorsitzende des Kindernetzwerks, eine Pflegewissenschaftlerin, eine Referentin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und die Geschäftsführerin des Bundesverbands Häuslicher Kinderkrankenpflege e.V. Sowohl die Referate als auch die sich anschließenden Diskussionen kreisten also um die Frage, was sich nun verbessert hat – oder auch nicht – für betroffene Eltern und Kinder, und durch die neue Richtlinie.

Ziel verfehlt: Die Situation Betroffener verbessert die neue Richtlinie nicht

Das Ergebnis fiel ernüchternd aus. Die neue Begutachtungsrichtlinie sei zu kompliziert, so das einhellige Urteil der Expertinnen. Sie stelle keine wirkliche Verbesserung für Kinder und Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf dar – und sei für betroffene Eltern kaum zu verstehen. Das ist ein ernüchterndes Fazit. Denn was Eltern leisten, die ihr schwer oder schwerstmehrfach behindertes Kind zuhause betreuen, werde nach wie vor nicht ausreichend gewürdigt, waren sich die Expertinnen einig – auch nicht durch die neue Begutachtungsrichtlinie. Auch führe die neue Richtlinie nicht dazu, dass die häusliche und familiäre Pflegesituation von Kindern verbessert werde – obwohl doch genau das erreicht werden sollte.

Betroffenen Eltern bleibt in jedem Fall der Ratschlag, über die Mittel des Pflegeantrags oder des Widerspruchs gegen das MDK-Verfahren aktiv ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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