Die etwas anderen Fortbildungstage in Hannover
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Expertenvorträge und rege Diskussionen
Die Fortbildungsveranstaltungen der Reihe „Geburtshilfe mal anders“ unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin sind erfahrungsgemäß gut besucht. In diesem Jahr fand die Veranstaltung, die sich in erster Linie an Ärzte und Hebammen richtet, unter dem Titel „Kontroversen. Kooperationen. Kasuistiken“ erneut im Friederikenstift in Hannover statt.
Eingeladen für Beiträge und zur Diskussion waren zahlreiche Chefärzte großer insbesondere geburtshilflicher Kliniken aus dem gesamten Bundesgebiet. Zwei Tage lang hatten die Fortbildungsteilnehmer die Möglichkeit, mit ausgewiesenen Experten zu diskutieren und ihre Standpunkte auszutauschen. Unter den Referenten waren renommierte Mediziner wie Herr Prof. Abele aus Tübingen, Herr Prof. Kehl aus Erlangen, Herr PD Dr. Schlembach aus Berlin und Herr Prof. Schild aus Hannover als Gastgeber der Veranstaltung
Mehrwert durch unterschiedliche Perspektiven
Im Rahmen des Blocks „Kooperationen“, der Experten unterschiedlicher Fachgebiete zusammen bringt, hatte ich die Möglichkeit, über die notwendige Aufklärung werdender Mütter zu referieren. Im Detail ging es um die Aufklärung von Schwangeren bei einer medikamentösen Geburtseinleitung sowie bei einer Geburtseinleitung nach einem bereits durchgeführten Kaiserschnitt. Während Herr Prof. Strauss, ehemaliger Chefarzt der geburtshilflichen Abteilung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, dieses Thema aus medizinischer Sicht betrachtete, habe mich aus anwaltlicher Sicht dazu geäußert.
Wichtig ist mir zu betonen, dass unterschiedliche Standpunkte nicht ausschließlich konfrontativ aufeinanderprallen müssen. Es ist gut und sicherlich effektiver, wenn Vertreter verschiedener Disziplinen gemeinsam das Ziel verfolgen, die Geburtshilfe insgesamt sicherer zu machen. Dazu gehört für mich auch, die Ärzteschaft dafür zu sensibilisieren, welche Behandlungen aus juristischer Perspektive besonders risikoträchtig sind und zu Schaden bei Mutter und Kind führen können. Zentraler Punkt bei einer Einleitung der Geburt mit Medikamenten ist, dass die Gebärmutter-Narbe eines zuvor durchgeführten Kaiserschnitts aufreißen kann, wodurch Mutter und Kind in Lebensgefahr geraten. Für das Kind entsteht zudem ein hohes Risiko, schwer- oder schwerstgeschädigt zur Welt zu kommen.
Sicherheit ist oberstes Gebot
Im Rahmen meines Vortrags war es mir wichtig, klar aufzuzeigen, dass im Zweifelsfall von ärztlicher Seite immer der sicherste Weg gewählt werden soll und muss. Und dass eine Geburt nicht unter das Motto „es wird schon gut gehen“ gestellt werden darf. Dafür sind die dramatischen Folgen, die eine Fehlentscheidung oder Fehleinschätzung auf ärztlicher Seite haben kann, in unserer täglichen Kanzleiarbeit leider in vielen Fällen zu präsent.
Insgesamt war die Veranstaltung gerade auch durch den regen Austausch zwischen den Vertretern unterschiedlicher Disziplinen ein voller Erfolg und für alle Beteiligten ein Gewinn. Alle Referenten sowie das gesamte Programm können Sie hier einsehen.
Ein Beitrag von:
Axel Näther
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
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