Sepsis bei Kindern in oder kurz nach der Neonatalperiode
Sepsis bei Neugeborenen
Das Risiko, dass sich eine bestehende Infektion bei einem Neugeborenen oder Säugling zu einer Sepsis entwickelt, ist sehr groß. Und die Folgen sind gravierend: Eine Sepsis kann zu Schock, Multiorganversagen und letztlich sogar zum Tod des Kindes führen – vor allem dann, wenn die Symptome nicht rechtzeitig erkannt werden und die Behandlung somit erst verspätet erfolgt. Die Sterblichkeitsrate bei schwerer Sepsis im Kindesalter in den Industriestaaten mit hoher medizinischer Versorgung variiert derzeit zwischen 2,5 und 17%.
Was passiert bei einer Sepsis?
Eine Sepsis ist immer eine Reaktion des Körpers auf eine bereits bestehende Infektion. Dabei ist sie keine Vergiftung im herkömmlichen Sinne, wie der umgangssprachliche Begriff „Blutvergiftung“ suggeriert. Eine Sepsis entsteht, wenn die körpereigene Abwehr gegen eine Infektion das eigene Gewebe und die eigenen Organe angreift. Dies kann geschehen, wenn sich Krankheiterreger aus einer lokalen Infektion über das Lymph- und Blutgefäßsystem im Körper ausbreiten und das Immunsystem mit einer Überaktivität reagiert. Es werden dann nicht mehr nur die Erreger, sondern auch die körpereigenen Zellen attackiert und geschädigt.
Wie erkennt und behandelt man eine Sepsis?
Die typischen Symptome bzw. Laborwerte bei einer Sepsis sind sehr unspezifisch, so dass diese häufig mit einer Erkältung oder Grippe verwechselt wird. So geht oft wertvolle Zeit verloren, was gerade bei Säuglingen im ersten Lebensmonat dramatische Folgen haben kann. Solche diagnostischen Unsicherheiten, aber auch eine unzureichende Umsetzung anerkannter Behandlungsrichtlinien, tragen daher zu einer hohen Sepsis-Sterblichkeit bei.
Ist einmal eine Diagnose erfolgt, ist eine besonders schnelle Reaktion von großer Bedeutung: Durch die Gabe von Antibiotika und den Einsatz zusätzlicher Behandlungsmaßnahmen wie Flüssigkeitsgabe und Stabilisierung des Blutkreislaufs, lässt sich das Sterblichkeitsrisiko halbieren.
Vorbeugende Maßnahmen
Damit es erst gar nicht zu einer Sepsis kommt, gibt es eine ganze Reihe von wichtigen Präventionsmaßnahmen, die in bestehenden medizinischen Leitlinien festgeschrieben sind. Dazu gehören u.a. die Desinfektion von Haut und Händen, die prophylaktische Gabe von Antibiotika, aber auch der Einsatz von Impfungen.
Die Einhaltung solcher vorbeugender Maßnahmen durch medizinisches Fachpersonal ist aber nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich relevant. Wurde ein Risiko, das eigentlich beherrschbar gewesen wäre, durch die Vernachlässigung präventiver Behandlungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen, greift vor Gericht die sogenannte „sekundäre Darlegungslast“. Dazu aus einem Urteil vom BGH vom 16.08.2016: „Verwirklicht sich ein Risiko, dass von der Behandlerseite voll hätte beherrscht werden können und müssen, so muss sie darlegen und beweisen, dass sie alle erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen ergriffen hatte, um das Risiko zu vermeiden.“
Fazit
Es ist auch aus rechtlicher Sicht zu empfehlen, insbesondere bei der Behandlung von Frühgeborenen und Säuglingen die leitlinienkonformen Präventivmaßnahmen fest im Klinikalltag zu verankern.
Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“ , in dem auch der Fall einer unserer Mandantinnen besprochen ist, können Sie hier nachlesen.
Ein Beitrag von:
Sandra Peters
Rechtsanwältin
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht