Verurteilung von Hebamme rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Verurteilung einer außerklinisch tätigen Hausgeburtshebamme bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Dortmund, welches dieser Verurteilung vorangegangen war, rechtskräftigt. Unter www.lto.de wird nochmals ausführlich über diesen langjährigen Strafprozess berichtet.
Eine zusammenfassende Darstellung und gute Bewertung dieses Strafverfahrens findet sich auch im Spiegel-Artikel von Frau Lakotta, den ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich erwähne und jedem, der sich mit diesem Thema beschäftigt, zur Lektüre empfehle.
Auch in einem weiteren, aktuellen Artikel in der Zeitschrift Frauenarzt 57 (2016), S. 338, wird von Frau Prof. Dr. Arabin, Herrn Prof. Dr. Harflinger im Namen eines internationalen Expertenteams klargestellt, dass
- es ein verdoppeltes Risiko bei außerklinischen Geburten gibt, ein Kind zu verlieren,
- Frauen mit außerklinischer Geburt höhere Raten von mütterlichem Blutverlust zeigten und
- ein signifikanter Anstieg perinataler Sterblichkeit und neonataler Krampfanfälle bei Geburten außerhalb der Klinik vorhanden sind.
Es gibt auch aus medizinethischer Sicht in westlichen Ländern keine Situation, in der die Entbindung zu Hause einer Klinikentbindung vorzuziehen ist, da jeder erfahrene Geburtsmediziner (und auch jede Hebamme) weiß, dass plötzlich und unerwartet (!) auch bei geringem ermittelten Risiko Notsituationen entstehen können, die das Leben des ungeborenen Kindes und auch der Mutter gefährden.
Risikoverminderung von Geburten ist eine Notwendigkeit professioneller Ethik, die sich mit Sicherheit und Qualität von Geburten beschäftigt. Dieses Thema darf nicht von Berufsgruppen polarisiert werden, sondern ist ausschließlich im Interesse der Mütter und Kindern zu entscheiden.
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
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