Landgericht Koblenz verurteilt freiberufliche Hebamme und Chefarzt der Entbindungsklinik wegen schwerer geburtshilflicher Behandlungsfehler

In einem aktuellen Urteil vom 14.05.2014 hat das Landgericht Koblenz die die Schwangerschaft betreuende, freiberuflich tätige Hebamme sowie den Chefarzt der Entbindungsklinik zum Schadenersatz wegen schwerer ärztlicher Behandlungsfehler verurteilt.
In der sehr fundierten Urteilsbegründung hat das Landgericht Koblenz herausgestellt, dass es einen schweren, d.h. groben Behandlungsfehler darstellt, wenn im Rahmen der Begleitung einer Schwangerschaft durch die Hebamme nicht spätestens dann eine fachärztliche Konsultation und Untersuchung veranlasst wird, wenn sich Schwierigkeiten oder Risiken während der Schwangerschaft feststellen lassen.


















